Rechte auf Wasser und Sanitärversorgung
Unterstützung der Sonderberichterstatterin zum Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung, Catarina de Albuquerque (seit 2009)
Das Institut unterstützt und berät seit 2009 mit einem Projekt zu den Rechten auf Wasser und Sanitärversorgung das Mandat der Sonderberichterstatterin zum Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung, Catarina de Albuquerque, die durch den UN-Menschenrechtsrat eingesetzt worden ist. (Bis März 2011 war sie "Unabhängige Expertin zum Thema der menschenrechtlichen Verpflichtungen bezogen auf den Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitärversorgung".)
Die Arbeit von Catarina de Albuquerque
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat im März 2008 das Mandat einer Unabhängigen Expertin zum Thema der menschenrechtlichen Verpflichtungen bezogen auf Zugang zu sicherem Trinkwasser und Sanitärversorgung durch die Resolution 7/2229 geschaffen. Die portugiesische Juristin Catarina de Albuquerque wurde im September 2008 als Unabhängige Expertin ernannt und hat im November 2008 ihre Arbeit aufgenommen. Der Menschenrechtsrat hat im März 2011 das Mandat von Catarina de Albuquerque verlängert. Das Mandat wurde damit zugleich in "Sonderberichterstatterin zum Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung" umbenannt. Die Amtsperiode beträgt weitere drei Jahre.
Ihr Mandat umfasst mehrere Bereiche. Zum einen soll sie gute Praxisbeispiele für den Zugang zu sicherem Trinkwasser und Sanitärversorgung ermitteln, fördern, in einem Kompendium zusammenstellen und den Austausch über diese Beispiele ermöglichen. Um diesen Prozess ins Rollen zu bringen, hat Albuquerque zunächst Kriterien für gute Praxisbeispiele entwickelt. Diese Kriterien sind zum einen Verfügbarkeit, Qualität, Annehmbarkeit, Erreichbarkeit und Bezahlbarkeit. Sie definieren den Inhalt der Rechte auf Wasser und Sanitärversorgung und werden im Weiteren näher erläutert. Zum anderen werden die Kriterien der Nicht-Diskriminierung, Partizipation, Rechenschaftspflicht, Nachhaltigkeit und Wirkung herangezogen. Zugleich hat die Sonderberichterstatterin umfangreiche Konsultationen mit allen Akteuren initiiert, die zur Umsetzung der Rechte auf Wasser und Sanitärversorgung beitragen. (...)
Darüber hinaus soll die Sonderberichterstatterin die menschenrechtlichen Verpflichtungen bezogen auf Wasser und Sanitärversorgung näher bestimmen. (...)
Schließlich hat der Menschenrechtsrat sie beauftragt, Empfehlungen zur Verwirklichung der MDGs zu entwickeln. (...)
Darüber hinaus besucht sie auch einzelne Länder, um sich vor Ort ein Bild davon zu machen, wie die menschenrechtlichen Verpflichtungen umgesetzt werden – bislang war sie in den USA, Namibia, Senegal, Uruguay, Costa Rica, Ägypten, Bangladesch, Slowenien und Japan. (...)
(Ausführlichere Informationen dazu im Essay "Lebenselixier und letztes Tabu - Die Menschenrechte auf Wasser und Sanitärversorgung")
Essay (2011)
Das Deutsche Institut für Menschenrechte veröffentlichte im Februar 2011 einen Essay zum Thema "Lebenselixier und letztes Tabu - Die Menschenrechte auf Wasser und Sanitärversorgung":
Inga Winkler (2011): Essay Lebenselixier und letztes Tabu - Die Menschenrechte auf Wasser und Sanitärversorgung
Anerkennung des Menschenrechts auf Wasser und Sanitärversorgung durch die UN-Vollversammlung und den UN-Menschenrechtsrat (2010)
Im Laufe des Jahres 2010 haben sowohl die UN-Vollversammlung als auch der UN-Menschenrechtsrat das Recht auf Wasser und Sanitärversorgung anerkannt. Am 28. Juli 2010 erkannte die UN-Vollversammlung als höchstes Gremium der Vereinten Nationen in einer Resolution das Recht auf Wasser und Sanitärversorgung explizit an. Die Resolution unterstreicht, dass dieses Recht essenziell für das menschliche Überleben und die Verwirklichung anderer Menschenrechte ist. Der UN-Menschenrechtsrat hat diese wegweisende Entscheidung in einer Resolution vom 30. September 2010 bekräftigt. Besonders hervorzuheben ist, dass die Resolutionen nicht nur Wasser, sondern auch Sanitärversorgung als Menschenrecht anerkennen und beides auf eine Stufe stellen. Während es bei der Abstimmung über die Resolution der Vollversammlung 41 Enthaltungen gab, wurde die Resolution des Menschenrechtsrats im Konsens angenommen. Dies demonstriert die Einigkeit der Staaten in dieser wichtigen Frage und steigert die Signalwirkung, die von der Resolution ausgeht, und damit auch ihre politische Bedeutung. Doch geht die Bedeutung weit über ein politisches Statement hinaus. Vielmehr stellt die Resolution des Menschenrechtsrats das Recht auf Wasser und Sanitärversorgung in einen rechtlich verbindlichen Rahmen. Sie bekräftigt, dass es Teil des geltenden Völkerrechts ist, indem sie es aus dem Recht auf einen angemessenen Lebensstandard ableitet, das unter anderem in Artikel 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte enthalten ist.
Bereits im Jahr 2002 hat sich der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte mit dem Recht auf Wasser befasst und eine Allgemeine Bemerkung dazu herausgeben, in der der Inhalt des Rechts auf Wasser und die staatlichen Verpflichtungen zu dessen Umsetzung näher bestimmt werden. Während diese Allgemeine Bemerkung die Sanitärversorgung nur am Rande berührt, hat sich der Ausschuss 2010 in einem Statement explizit mit dem Recht auf Sanitärversorgung befasst.
Statement on the Right to Sanitation (Word) (2010)
Umsetzung der Rechte auf Wasser und Sanitärversorgung in der Entwicklungszusammenarbeit
Das Deutsche Institut für Menschenrechte arbeitet seit 2005 eng mit dem Sektorvorhaben "Menschenrechte umsetzen in der Entwicklungszusammenarbeit" der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) zusammen. Das Institut beriet unter anderem das Wasser-Programm der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Kenia bei der Umsetzung eines Menschenrechtsansatzes im Rahmen der Reform des kenianischen Wassersektors. Private Akteure wie zum Beispiel Wasserdienstleister spielen bei der Umsetzung der Reform eine zentrale Rolle. Wie menschenrechtliche Verpflichtungen, die vorrangig den Staat als Pflichtenträger bestimmen, kommuniziert und praktisch angewendet wurden, um auch private Akteure in den Reformprozess zu integrieren, reflektieren Thomas Levin vom GIZ-Kompetenzfeld Wasser und Andrea Kämpf vom Deutschen Institut für Menschenrechte:
Human Rights meet Water: A Conversation
Weitere Informationen zum Menschenrechtsansatz in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
Rückblick: Förderung der internationalen Anerkennung des Rechts auf Wasser (2008)
Um die internationale Anerkennung der Rechte auf Wasser und Sanitärversorgung zu fördern, organisierte das Deutsche Institut für Menschenrechte zusammen mit anderen Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (ICC) am 19. März 2008 eine Veranstaltung im Rahmen des UN-Menschenrechtsrats in Genf. Über 50 Teilnehmende lernten die Arbeit Nationaler Menschenrechtsinstitutionen im Bereich Wasser und Sanitärversorgung kennen und diskutierten über die Voraussetzungen für einen verbesserten internationalen Schutz dieses Rechts.
Seminar: International Expert Seminar on Human Rights Obligations Related to Water and Sanitation Berlin (2007)
Das Deutsche Institut für Menschenrechte veranstaltete zur fachlichen Begleitung einer Studie der Hochkommissarin für Menschenrechte vom 4. bis 6. Juni 2007 ein internationales Seminar. Das Auswärtige Amt unterstützte die Veranstaltung finanziell. Eingeladen waren ausschließlich nichtstaatliche Expertinnen und Experten.
Kontakt
Kontakt Winkler
Dr. Inga Winkler
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Projekt "Rechte auf Wasser und Sanitärversorgung"
Tel.: 030 25 93 59 - 126
E-Mail: winkler@institut-fuer-menschenrechte.de
Recherche-Tool
Zum Thema "Das Recht auf Wasser und Sanitärversorgung" hat das Institut 2009 ein Recherche-Tool erstellt. Es ermöglicht eine gezielte Recherche zum Thema aus menschenrechtlicher und entwicklungspolitischer Perspektive. Es bietet einen schnellen Überblick, Hintergrunddokumente, Ansprechpersonen sowie ausgewählte Links.



