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wsk-Rechte

Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (wsk-Rechte) bieten Schutz vor Eingriffen in elementare Lebensbereiche wie Ernährung, Gesundheit, Bildung und Arbeit. Zugleich enthalten die wsk-Rechte einen Anspruch auf Gleichberechtigung, also auf diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsversorgung, zum Bildungssystem, zum Arbeitsmarkt und anderen gesellschaftlichen Bereichen. Auf diese Weise tragen sie zur menschenwürdigen Gestaltung der Lebensverhältnisse nach Maßgabe gleichberechtigter solidarischer Freiheit bei. Zusammen mit den bürgerlichen und politischen Rechten bilden die wsk-Rechte eine unteilbare Einheit. Wie alle Menschenrechte leiten sich aus ihnen, insbesondere aus ihren justiziablen Kernbereichen, mittelbare oder auch unmittelbare Rechtspflichten für den Staat ab. Die Bundesrepublik Deutschland ist völkerrechtlich gemäß internationalen Menschenrechtsübereinkommen zur Einhaltung der wsk-Rechte verpflichtet.

Kontakt

Dr. Claudia Mahler
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Projekt "Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte"
Tel.: 030 25 93 59 - 125
E-Mail: mahler@institut-fuer-menschenrechte.de