Datenschutz
Reform der Datenschutzkontrolle in Deutschland
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat anlässlich der Veröffentlichung des Datenschutzberichtes der EU-Grundrechteagentur (FRA) am 7. Mai 2010 eine Reform der Datenschutzkontrolle in Deutschland angemahnt. Der Bericht der FRA bestätigt ebenso wie ein kürzlich gegen Deutschland ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Unabhängigkeit der Datenschutzkontrolle die unverzichtbare Rolle der Datenschutzkontrollstellen als Hüter des Grundrechts auf Datenschutz. Verschiedene Formen staatlicher Aufsicht über die Datenschutzbeauftragten und andere Datenschutzkontrollstellen in Bund und Ländern sowie eine schwache personelle und finanzielle Ausstattung schränken derzeit die Unabhängigkeit der Datenschutzkontrolle in unzulässiger Weise ein. Die EU-Grundrechtecharta schreibt die unabhängige Datenschutzkontrolle als Bestandteil des Grundrechts auf Datenschutz nunmehr verbindlich vor. Dies macht eine Reform der Datenschutzkontrolle auch über staatliche Behörden im Sicherheitsbereich erforderlich.
Factsheet "Das Grundrecht auf Datenschutz und die Datenschutzkontrolle in Deutschland" (PDF, 52 KB, nicht barrierefrei)
Pressemitteilung: Datenschutzkontrolleure als Hüter der Grundrechte stärken
Veranstaltung "Datenschutz ins Grundgesetz?" (2008)
Am 3. November 2008 lud das Deutsche Institut für Menschenrechte zur Veranstaltung "Datenschutz ins Grundgesetz?" ein. Prof. em Dr. Dr. h. c. mult. Spiros Simitis erläuterte die Bedeutung des Grundrechts auf Datenschutz bzw. informationelle Selbstbestimmung. Ralf Göbel MdB (CDU), Alfred Hartenbach, Parlamentarischer Staatssekretär im BMJ, Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, und Silke Stokar von Neuforn, MdB (B'90/Die Grünen), diskutierten.
Bericht zur Veranstaltung "Datenschutz ins Grundgesetz?" (PDF, 23 KB, nicht barrierefrei)
EU-Ratspräsidentschaft - Empfehlungen an die Bundesregierung (2007)
Das Deutsche Institut für Menschenrechte begleitete die deutsche EU-Ratspräsidentschaft (1. Halbjahr 2007) aus menschenrechtlicher Perspektive. Zu den Bereichen Migrationspolitik, Datenschutz und Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik sprach das Institut Empfehlungen an die Bundesregierung aus.
Tagung: Menschenrechte - Innere Sicherheit - Rechtsstaat (2005)
Am 27. Juni 2005 veranstaltete das Deutsche Institut für Menschenrechte eine öffentliche Tagung zum Thema "Menschenrechte - Innere Sicherheit - Rechtsstaat" in Berlin. Schwerpunkte waren die Evaluierung neuer Sicherheitsgesetze und die Schaffung von Datenschutzstandards für den Informationsverbund der EU-Sicherheitsbehörden. Ein besonderer Fokus wurde auch auf die Bedeutung parlamentarischer Kontrolle gelegt.
Audio zur Tagung "Menschenrechte - Innere Sicherheit - Rechtsstaat" (Audio-Beitrag mit Transkript)



