Bundeswehr
Nach einer Reihe von Reformprogrammen in den neunziger Jahren befindet sich die Bundeswehr in einem ständigen Umbauprozess hin zu einer Armee im Einsatz (Transformation). Auslandseinsätze spielen eine zentrale Rolle.
Für die Perspektive der Menschenrechte sind unter anderem von Bedeutung
- wie Menschen- und Grundrechte in Deutschland eingehalten werden (hier gibt es als Beschwerdeinstanz den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, der jährlich einen Bericht vorlegt)
- wie Auslandseinsätzen, etwa Peacekeeping-Operationen, in Übereinstimmung mit geltendem Völkerrecht und besonders Menschenrechtsnormen durchgeführt werden
- welcher rechtliche Rahmen bei der Bekämpfung des Terrorismus zugrunde gelegt und wie seine Einhaltung unabhängig beobachtet wird (es kam bekanntlich international zu erheblichen Menschenrechtsverletzungen in diesem Zusammenhang).
Oktober 2011: Juristisches Fachgespräch: "Ein Streitkräfteeinsatzgesetz für die Bundeswehr? - Pro und Contra"
Am 24. Oktober 2011 führten die Deutsche Gesellschaft für Wehrrecht und Humanitäres Völkerrecht und das Deutsche Institut für Menschenrechte gemeinsam ein Fachgespräch zum Thema "Ein Streitkräfteeinsatzgesetz für die Bundeswehr?" durch. Die Anwesenden diskutierten, ob für Grundrechtseingriffe der Bundeswehr bei Auslandseinsätzen eine gesetzliche Ermächtigung notwendig ist. Prof. Dr. Andreas Zimmermann von der Universität Potsdam sprach sich für ein Einsatzgesetz aus, während Dr. Christoph Gramm vom Bundesministerium der Verteidigung ein neues Gesetz nicht für erforderlich hielt. Dr. Dieter Weingärtner, Bundesministerium der Verteidigung, und Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, moderierten. Am Gespräch nahmen Mitarbeitende des Bundesministeriums der Verteidigung, des Bundesministerium des Innern, Menschenrechtsexpertinnen und -experten, Vertreter des Deutschen Bundestages sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler teil.
Thesenpapier A. Zimmermann (PDF, 88 KB, nicht barrierefrei)
Thesenpapier C. Gramm (Word, 32 KB, nicht barrierefrei)
"Wissenschaft und Praxis: Blankettnorm für den Krieg" (Artikel auf faz.net vom 12.01.2012)
September 2011: Fachgespräch "Menschenrechte und Militärgewalt in asymmetrischen bewaffneten Konflikten"
Am 12. September 2011 luden die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) und das Deutsche Institut für Menschenrechte gemeinsam zum Fachgespräch "Menschenrechte und Militärgewalt in asymmetrischen bewaffneten Konflikten" ein. Leitfragen waren, welche besonderen (menschen)rechtlichen Herausforderungen sich in bewaffneten Konflikten stellen, die als "asymmetrisch", "unkonventionell" oder "irregulär" bezeichnet werden, und welche Folgerungen daraus in der strategischen, ethischen und (völker)rechtlichen Diskussion gezogen werden. Die Teilnehmenden diskutierten das Konzept des asymmetrischen bewaffneten Konfliktes, das Verhältnis zwischen Aufstandsbekämpfung und menschlicher Sicherheit und gezielte Tötungen als Instrument asymmetrischer Kriegführung. Abschließend wurde erörtert, ob neue Regeln für "neue Kriege" erforderlich sind, die die Schutzstandards präzisieren und stärken könnten. Zu der Veranstaltung waren mehr als 40 Teilnehmende aus Bundesministerien, Bundestag, Bundeswehr, Menschenrechtsorganisationen und Wissenschaft gekommen. Für das Institut nahmen Direktorin Beate Rudolf und Wolfgang S. Heinz, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, teil.
Juni 2010: Fachgespräch "Der Afghanistan-Einsatz und das humanitäre Völkerrecht – Herausforderungen in asymmetrischen bewaffneten Konflikten"
Am 2. Juni 2010 führte das Deutsche Institut für Menschenrechte zusammen mit der Stiftung Wissenschaft und Politik ein Fachgespräch zum Thema "Der Afghanistan-Einsatz und das humanitäre Völkerrecht – Herausforderungen in asymmetrischen bewaffneten Konflikten" durch. Es nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung, des Parlamentes, der Wissenschaft, der Vereinten Nationen, des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes sowie der Zivilgesellschaft teil. Sie sprachen über den rechtlichen Rahmen für Auslandseinsätze, die Anwendung des humanitären Völkerrechts und den Schutz der Menschenrechte in der Einsatzrealität sowie über "Neue Kriegsbilder – neue Regeln?".
Pressemitteilung
(14.02.2008) Menschenrechtsinstitut fordert Einhaltung der Menschenrechte bei Gefangenenübergabe in Afghanistan
Publikationen zum Thema
Wolfgang S. Heinz; Joanna Ruszkowska (2010): Essay No. 10: UN-Friedensoperationen und Menschenrechte
Wolfgang S. Heinz/Jan-Michael Arend (2005, 2. Aufl.): Internationale Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte. Entwicklungen 2003/2004
Wolfgang S. Heinz, Stephanie Schlitt, Anna Würth (2004, 2. Aufl.): Internationale Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte (Oktober 2001 - April 2003)
Wolfgang S. Heinz: Zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr in der Terrorismusbekämpfung. Analysen und Empfehlungen aus der Sicht des internationalen Menschenrechtsschutzes (PDF, 227 KB, nicht barrierefrei), in: Fleck, Dieter (Hg.), Rechtsfragen der Terrorismusbekämpfung durch Streitkräfte Legal Issues of Military Counter-Terrorist Operations with English Executive Summary, Nomos 2004, S. 67-99
Kontakt

Dr. Wolfgang S. Heinz
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Tel.: 030 25 93 59 - 26
E-Mail: heinz@institut-fuer-menschenrechte.de



