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Kinderrechtskonvention

Das Deutsche Institut für Menschenrechte setzt sich für ein Individualbeschwerdeverfahren für das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes ein.

Fachgespräch zur UN-Kinderrechtskonvention (2009)

Am 5. März 2009 veranstaltete das Deutsche Institut für Menschenrechte in Kooperation mit der AG Kinderrechte im Forum Menschenrechte ein Fachgespräch zur aktuellen Diskussion über die Einführung eines "Individualbeschwerdeverfahrens für das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes". Dabei wurden unter anderen folgende Fragen behandelt: Welche Möglichkeiten eröffnet ein Beschwerdeverfahren für Betroffene? Ist dieses Instrument zur Stärkung der Rechte von Kindern geeignet? Welche politischen Schritte müssten zur Lancierung des Vorhabens unternommen werden? Barbara Dünnweller (Kindernothilfe), Prof. Dr. Lothar Krappmann (Deutsches Mitglied im UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes) und Dr. Hendrik Cremer (Kinderrechtsexperte) präsentierten in ihren Beiträgen Gestaltungselemente eines Beschwerdeverfahrens zur Kinderrechtskonvention. Diese wurden von Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), Dr. Almut Wittling-Vogel (Bundesministerium der Justiz) und Marlene Rupprecht (Mitglied des Bundestages, Kinderkommission) kommentiert. In der Diskussion ging es auch um die Bedenken Deutschlands, sich aktiv für ein Individualbeschwerdeverfahren einzusetzen.

Protokoll des Fachgespräches "Ein Individualbeschwerdeverfahren für das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes!?" (PDF, 155 KB, nicht barrierefrei)

Fachgespräch zum Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention (2008)

Auf Einladung des Deutschen Instituts für Menschenrechte diskutierten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung und von Menschenrechtsorganisationen am 30. April 2008 die Abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations) des UN-Kinderrechtsausschusses zum ersten Staatenbericht der Bundesregierung zum "Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten". Prof. Dr. Lothar Krappmann, Deutsches Mitglied im UN-Kinderrechtsausschuss, erläuterte die Concluding Observations, die sich unter anderem auf die Rekrutierung minderjähriger Freiwilliger für den Wehrdienst sowie auf Flüchtlingskinder und asylsuchende Minderjährige beziehen.

Protokoll des Fachgespräches "Die Concluding Observations des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes vom 1. Februar 2008 zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten" (PDF, 45 KB, nicht barrierefrei)

"Bericht der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 8 des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten" (PDF, 89 KB, nicht barrierefrei)

Schattenbericht Kindersoldaten (PDF, 538 KB, nicht barrierefrei)

"Concluding observations: GERMANY" (PDF, KB, nicht barrierefrei, Englisch)

Fachgespräch über die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland (2004)

In einem Fachgespräch des Instituts am 23. November 2004 diskutierten Vertreterinnen und Vertreter von Regierung, Zivilgesellschaft und Wissenschaft die Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an die deutsche Politik. Der UN-Kinderrechtsausschuss hatte – in Antwort auf den zweiten deutschen Staatenbericht – 2004 Empfehlungen an die deutsche Politik ausgesprochen. 

Claudia Lohrenscheit, Lothar Krappmann, Gerda Holz, Albert Riedelsheimer, Petra Wagner, Hans Eberwein, Klaus Roggenthin, Sebastian Schulz (2006): Die Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen stärken: Dokumentation eines Fachgesprächs über die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland (PDF, 190 KB, nicht barrierefrei)

Protokoll: Fachgespräch zu den Abschließenden Bemerkungen
des UN-Kinderrechtsausschusses (CRC) zum 2. Staatenbericht Deutschlands am 23. November 2004 im Haus der Bundespressekonferenz, Berlin (PDF, 143 KB, nicht barrierefrei)

UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes

Informationen zum UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes und seiner Umsetzung in Deutschland

Kontakt

Dr. Hendrik Cremer
Tel.: 030 - 259 359 - 42
E-Mail: cremer@institut-fuer-menschenrechte.de