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Kinderrechte

Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen von 1989 formuliert die allgemeinen Menschenrechte aus der spezifischen Perspektive von Kindern. Deren besondere Lebenslagen, und teilweise auch besondere Verletzlichkeit, macht es notwendig, die Menschenrechte - beispielsweise die Rechte auf Leben, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Bildung, Gesundheitsfürsorge - für Kinder noch einmal speziell zu konkretisieren. Zentraler Gesichtspunkt dabei - und deshalb vorrangig zu berücksichtigen - ist das Kindeswohl ("best interest of the child"). Als Kinder im Sinne der Konvention gelten alle jungen Menschen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, also auch Jugendliche.