Konvention gegen Gewalt gegen Frauen
Deutsches Institut für Menschenrechte begleitet Aushandlung der europäischen Konvention gegen Gewalt gegen Frauen
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat am 22. Juni 2010 im Namen der Europäischen Gruppe der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen umfangreiche Kommentare und Empfehlungen zum Entwurf einer Konvention gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt des Europarats veröffentlicht.
Ad Hoc Committee on Preventing and Combating Violence Against Women and Domestic Violence (CAHVIO):Second Draft Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence (PDF, 279 KB, nicht barrierefrei)
Die Konvention wird im Rahmen des Europarats und der Vereinten Nationen das erste rechtsverbindliche Dokument sein, das explizite Verpflichtungen der Staaten festlegt, gegen gender-spezifische Gewalt gegen Frauen in Friedens- und Kriegszeiten und häusliche Gewalt vorzugehen und Beratung, Schutz und effektive Rechtsmittel für gewaltbetroffene Frauen zu gewährleisten.
Das Institut begrüßt den Verhandlungsprozess und empfiehlt, Frauen als Trägerinnen von Menschenrechten in den Mittelpunkt der Konvention zu stellen. Alle Präventions-, Beratungs-, Schutz- und Unterstützungsleistungen müssten allen Frauen gleichermaßen zur Verfügung stehen. Das bedeutet, die Angebote und Einrichtungen müssen auf die besonderen Bedürfnisse und Situationen von Frauen mit Behinderungen, Migrantinnen, Flüchtlinge und Frauen ohne Papiere, Mädchen, ältere Frauen und lesbische Frauen und Transgender zugeschnitten sein. Das Institut hebt die Bedeutung eines effektiven Systems des europäischen und nationalen Monitorings der Umsetzung der Konvention hervor und macht konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung der Gremien und Verfahren. Zudem empfiehlt es die explizite Aufnahme der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen in der Konvention.
Die Konvention gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt wird seit 2009 durch ein Komitee des Europarats ausgehandelt, das aus Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedsstaaten sowie - als Beobachterinnen – von Nichtregierungsorganisationen und Wissenschaft besteht.
Dem Deutschen Institut für Menschenrechte wurde für die Europäische Gruppe Nationaler Menschenrechtsinstitutionen der Beobachterstatus im Komitee verliehen.
Der Text der Konvention soll bis Ende 2010 abgestimmt sein. Nach Verabschiedung der Konvention wird sie den Mitgliedsstaaten des Europarats, der Europäischen Union und weiteren Staaten, die sich an der Aushandlung beteiligt haben, zur Zeichnung und Ratifikation offen stehen.
Kontakt

Dr. Petra Follmar-Otto
Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa
Tel.: 030 25 93 59 - 27
E-Mail: follmar@institut-fuer-menschenrechte.de



