Folterprävention
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich intensiv für die Ratifikation des Zusatzprotokolls zur Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen und die Etablierung eines effektiven Nationalen Präventiosmechanismus gegen Folter und Misshandlung eingesetzt. Deutschland hat das Zusatzprotokoll im September 2006 gezeichnet. Die Ratifikation fand im Dezember 2008 statt.
Fachtagung zum neuen Nationalen Präventionsmechanismus zur Verhütung von Folter und Misshandlung in Deutschland (2008)
Zum neuen Nationalen Präventionsmechanismus (NPM) zur Verhütung von Folter und Misshandlung in Deutschland veranstaltete das Deutsche Institut für Menschenrechte am 15. Februar 2008 eine Fachtagung. Ziel der Tagung war es, bestehende Lücken im und Probleme beim Schutz vor Folter und Misshandlung in Deutschland sowie die Bedeutung und Möglichkeiten des neu zu errichtenden NPM aufzuzeigen und zu diskutieren. In der Diskussion wurde deutlich, dass nach wie vor Verbesserungen beim Schutz vor Misshandlungen auch in Deutschland erforderlich sind. Ob der NPM in seiner derzeit geplanten Ausgestaltung den Anforderungen des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) standhalten kann, wurde während der Veranstaltung überwiegend skeptisch beurteilt.
Protokoll der Fachtagung "Der neue Nationale Präventionsmechanismus (NPM) zur Verhütung von Folter und Misshandlung in Deutschland" (PDF, 66 KB, nicht barrierefrei)
Stellungnahme zur Ratifikation des Zusatzprotokolls der UN-Anti-Folter-Konvention in Deutschland (2007)
Am 31. Januar 2007 wurde im Bundestagsausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe die Ratifikation und Umsetzung des Zusatzprotokolls der UN-Anti-Folter-Konvention in Deutschland diskutiert. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat zum Stand der Verhandlungen zur deutschen Ratifikation des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention eine Stellungnahme verfassst.
Stellungnahme zum Stand der Verhandlungen zur deutschen Ratifikation
des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention (PDF, 153 KB, nicht barrierefrei)
Fachtagung: Deutschland und das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention (2005)
Im Dezember 2005 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte eine Fachtagung zum Thema "Deutschland und das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention" veranstaltet. Vertreter und Vertreterinnen der Justiz- und Innenressorts von Bund und Ländern, des Bundestags, von Berufsverbänden sowie der Wissenschaft und von Nichtregierungsorganisationen diskutierten die deutsche Zeichnung und Ratifikation des Zusatzprotokolls und die Einrichtung eines nationalen unabhängigen Besuchsgremiums, das unangemeldet Besuche in allen Haftorten in Deutschland durchführen soll.
Protokoll der Fachtagung "Deutschland und das Zusatzprotokoll zur UN-Konvention gegen Folter und grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT)" (PDF, 69 KB, nicht barrierefrei)
UN-Anti-Folter-Konvention
Informationen zur UN-Anti-Folter-Konvention und ihrer Umsetzung in Deutschland.
Bundesstelle zur Verhütung von Folter
Als nationaler Mechanismus zur Verhütung von Folter wurde die "Bundesstelle zur Verhütung von Folter" geschaffen. Die Bundesstelle ist eine unabhängige Einrichtung zur Prävention von Folter und Misshandlung in Deutschland. Sie hat die Aufgabe, regelmäßig und unangekündigt Orte der Freiheitsentziehung aufzusuchen, gegebenenfalls auf Missstände aufmerksam zu machen und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Offiziell hat die Bundesstelle ihre Arbeit am 1. Mai 2009 aufgenommen.



