Rückblicke
NGO-Konsultation zu Beschwerdemechanismen in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit
Auf Einladung des Deutschen Instituts für Menschenrechte tauschten sich am 16. März 2012 in Berlin 10 Vertreterinnen und Vertreter deutscher Nichtregierungsorganisationen über Notwendigkeit und Ausgestaltung eines Beschwerdemechanismus in der Entwicklungszusammenarbeit aus. In dem internen Fachgespräch wurden Beispiele für Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang großer Entwicklungsvorhaben vorgestellt und Art und Umfang der spezifischen Geberverantwortung diskutiert. Die Teilnehmenden sammelten erste Ideen, wie ein Beschwerdemechanismus in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit ausgestaltet sein sollte, um effektiv und insbesondere für gesellschaftlich wie rechtlich ausgeschlossene Personen und Gruppen im Partnerland zugänglich zu sein. "Mit einem Beschwerdemechanismus machen Geber deutlich, dass sie sich den gleichen Maßstäben unterwerfen, die sie selber im Rahmen der Entwicklungspolitik anlegen. Gleichzeitig können sie damit zur Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit von Entwicklungszusammenarbeit beitragen", so Andrea Kämpf, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut. Eine Follow-up-Veranstaltung ist für Herbst dieses Jahres geplant.
Fachgespräch "Sanktionen und Konditionalität als menschenrechtspolitische Instrumente"
Auf Einladung des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der Heinrich-Böll-Stiftung diskutierten am 22. Februar 2012 in Berlin Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft über Möglichkeiten und Grenzen von Sanktionen und Konditionalitäten als menschenrechtspolitische Instrumente am Beispiel Myanmars. Im Mittelpunkt standen Fragen nach den festgestellten Wirkungen, menschenrechtlichen Anforderungen und nach einer zielgerechten Differenzierung der Instrumente. Fazit war, dass umfassende oder gezielte Sanktionen gegen Staaten und die Vergabe von Entwicklungsgeldern unter bestimmten Bedingungen oft damit begründet werden, Regierungen zur Beachtung internationaler Standards und der Menschenrechte zu bewegen. Ob dieses Ziel erreicht wird, sei jedoch nicht eindeutig belegt. Dass beides dennoch angewendet wird, wurde auch darauf zurückgeführt, dass Alternativen als nicht erfolgversprechend erscheinen.
Follow-up Veranstaltung zu den Empfehlungen des UN Sozialpaktausschusses (CESCR)
Am 18. Januar 2012 diskutierten Vertreter_innen aus Zivilgesellschaft, mehreren Ministerien und dem Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, wie die Empfehlungen des Ausschusses zum 5. Deutschen Staatenbericht in Deutschland umgesetzt werden können.
Ausgewählte Themenlinien wurden nachmittags in parallelen Arbeitsforen diskutiert. Das Referat Internationale Entwicklungszusammenarbeit und Menschenrechte bot ein Arbeitsforum an zur Umsetzung der Menschenrechte in der Außenwirtschaftspolitik und der Entwicklungszusammenarbeit.
Fachtreffen "Regenbogen-Philanthropie 2011" am 13. September 2011 in Berlin

- (v. l.:) Sibongile Ndashe, Gabrielle Le Roux, Karl Schönberg © Ise Bosch
Vorstellung der zweiten LSBTI-Geberstudie und Fachtreffen für Entscheidungsträger_innen "Fördern, nicht schaden – LSBTI-inklusive Menschenrechtsarbeit in der auswärtigen Politik und Entwicklungszusammenarbeit"
Zusammen mit der gemeinnützigen Dreilinden gGmbH veranstaltete das Institut am 13. September 2011 ein Fachtreffen zu Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* und Inter* (LSBTI) in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Wir fragten danach, welche Auswirkungen politische Interventionen und Entwicklungszusammenarbeit auf die Rechte von LSBTI haben und wie negative Auswirkungen vermieden und positive gefördert werden können. Vorgestellt und diskutiert wurden auch die Ergebnisse der Studie "Menschenrechte fördern! Deutsche Unterstützung für lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und inter* Menschenrechtsarbeit im Globalen Süden und Osten", die am 31. August 2011 in Berlin präsentiert worden war.
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Konferenz "Förderung der Menschenrechte durch die deutsche Außen- und Entwicklungspolitik" am 24. November 2010 in Berlin

- Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, und Markus Löning, Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung © DIMR
Am 24. November 2010 lud das Deutsche Institut für Menschenrechte in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt zur Konferenz "Förderung der Menschenrechte durch die deutsche Außen- und Entwicklungspolitik" ein. Über 100 Vertreterinnen und Vertreter aus dem Bundestag, mehreren Ministerien sowie aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft waren gekommen.
Bei fünf Podiumsdiskussionen wurde debattiert, wie sich Menschenrechte durch die deutsche Außen- und Entwicklungspolitik am besten fördern lassen, ob Zielkonflikte auftreten können - etwa zwischen Menschenrechten, Umwelt-, Wirtschafts- und Sicherheitspolitik - und wie die Arbeit deutscher Außen- und Entwicklungspolitik von den Partnerregierungen und der dortigen Zivilgesellschaft gesehen und aufgenommen wird.
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