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Sexuelle Selbstbestimmung

Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität – Möglichkeiten für die Entwicklungszusammenarbeit 

Menschenrechte gelten für alle Personen - nicht nur ungeachtet ihrer Herkunft, Religion oder ethnischen Zugehörigkeit, sondern auch ungeachtet ihrer Geschlechtsidentität und sexuellen Orientierung. Menschen, die offen oder versteckt eine sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität leben, die nicht den Mehrheitsnormen entspricht, werden oft mit dem Kürzel LSBTI benannt, hinter dem die Kategorien Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle stehen. Eine andere Bezeichnung ist "sexuelle Minderheiten".

LSBTI werden in vielen Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit gesellschaftlich ausgegrenzt oder staatlich verfolgt. In einigen dieser Staaten kann für "homosexuelle Handlungen" sogar die Todesstrafe verhängt werden. Ein Bericht des Menschenrechtshochkommissariates der Vereinten Nationen vom Dezember 2011 fasst die Menschenrechtsverletzungen weltweit aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zusammen.

Der staatlichen wie auch der nicht-staatlichen Entwicklungszusammenarbeit fällt es vor diesem Hintergrund oft schwer, Organisationen sexueller Minderheiten zu unterstützen und gesellschaftlichen, rechtlichen und politischen Wandel zu fördern.


Forschungsprojekt "Wie kann Entwicklungspolitik und -zusammenarbeit zivilgesellschaftliche Organisationen, die zu sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität arbeiten, dabei unterstützen, gesellschaftlich verankerte Diskriminierung zu bekämpfen?" (2011-2014)

In einem auf mehrere Jahre angelegten Projekt möchte das Deutsche Institut für Menschenrechte erforschen, wie Entwicklungszusammenarbeit gesellschaftlich stigmatisierte Gruppen unterstützen kann. Wie gestalten LSBTI-Gruppen im Globalen Süden und Osten ihre Strategien, um gesellschaftlich verankerte Diskriminierung zu bekämpfen? Wie verknüpfen sie ihre Bemühungen mit dem internationalen Menschenrechtsdiskurs? Und wie können international Geber und Förderer sie dabei unterstützen, ohne sie gleichzeitig dem Vorwurf des "westlichen Werteimperialismus" auszusetzen? 

Das Projekt wird von der gemeinnützigen Dreilinden gGmbH gefördert.

Englische Beschreibung des Forschungsprojektes (PDF, 47 KB, nicht barrierefrei)


Fachtreffen zu LSBTI und Entwicklungszusammenarbeit am 13.09.2011

Zusammen mit der gemeinnützigen Dreilinden gGmbH veranstaltete das Institut am 13.09.2011 ein Fachtreffen zu Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* und Inter* in der Entwicklungszusammenarbeit. Dieses Jahr fragten wir danach, welche Auswirkungen politische Interventionen und Entwicklungszusammenarbeit auf die Rechte von LSBTI haben und wie negative Auswirkungen vermieden und positive gefördert werden können. Vorgestellt und diskutiert wurden auch die Ergebnisse der Studie "Menschenrechte fördern! Deutsche Unterstützung für lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und inter* Menschenrechtsarbeit im Globalen Süden und Osten", die am 31. August 2011 in Berlin der Presse präsentiert wurde.

Zur Dokumentation des Fachtreffens


Studie "Menschenrechte fördern! Deutsche Unterstützung für lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und inter* Menschenrechtsarbeit im Globalen Süden und Osten"(Regenbogen-Philanthropie 2) (2011)

Zusammen mit der gemeinnützigen Gesellschaft Dreilinden hat das Institut am 31.08.2011 eine Studie veröffentlicht, in der zum zweiten Mal das deutsche Geberverhalten zur Förderung von LSBTI-Menschenrechtsprojekten im Globalen Süden und Osten erfasst wird. Die Studie untersucht, in welchem finanziellen Umfang und mit welcher Zielsetzung deutsche staatliche und nicht-staatliche Organisationen und Institutionen die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* und Inter* im Jahr 2010 weltweit gefördert haben. Darüber hinaus gibt sie einen Überblick über die Situation von LSBTI weltweit und die Anwendbarkeit der Menschenrechte auf Fragen der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität (SOGI). Die Studie stellt außerdem weitere Anforderungen an Förderer in der EZ, um die Menschenrechte von LSBTI stärker zu berücksichtigen. Indem sie nicht nur die Inhalte politischer Absichtserklärungen analysiert, sondern auch, inwieweit diese tatsächlich mit Finanzmitteln hinterlegt werden, ist sie außerdem ein wegweisendes Beispiel dafür, wie Zivilgesellschaft staatliche Entwicklungszusammenarbeit überwachen kann.

Studie "Menschenrechte fördern! Deutsche Unterstützung für lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und inter* Menschenrechtsarbeit im Globalen Süden und Osten"


"Ein Gradmesser für den Menschenrechtsschutz" - Interview mit Andrea Kämpf anlässlich der Veröffentlichung der Studie

Die Menschenrechtssituation von Menschen, deren sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität nicht den Mehrheitsnormen entspricht, ist in vielen Teilen der Welt schwierig. Wie können ihre Rechte mit deutscher Unterstützung nachhaltig gestärkt werden? Anlässlich der Veröffentlichung der Studie "Menschenrechte fördern! Deutsche Unterstützung für lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und inter* Menschenrechtsarbeit im Globalen Süden und Osten" sprachen wir darüber mit Andrea Kämpf, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Deutschen Institut für Menschenrechte. (01.09.2011)

Zum Interview

Pressemitteilung: Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bi-, Intersexuellen und Transgender in Entwicklungs- und Transformationsländern systematischer fördern (31.08.2011)

Die Vorgängerstudie aus dem Jahr 2009:
"Regenbogen-Philanthropie!" Bericht vom 21. Juni 2009 (PDF, 5 MB, nicht barrierefrei)