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Menschenrechtsansatz

Menschenrechtsansatz in der Entwicklungszusammenarbeit

Hintergrund

Ein menschenrechtlicher Ansatz in der Entwicklungszusammenarbeit fördert die Umsetzung der Menschenrechte in und durch Maßnahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit. Der menschenrechtliche Blick auf Armut – mit seinem Fokus auf Nicht-Diskriminierung und die Staatenpflichten zur Umsetzung der Menschenrechte – ergänzt das Instrumentarium der Entwicklungszusammenarbeit. Und zuletzt stärkt ein Menschenrechtsansatz partizipative Prozesse und die Forderung nach Rechenschaftslegung, indem er sie um die Rechtsdimension ergänzt.

Die deutsche staatliche Entwicklungszusammenarbeit hat sich seit 2004 zur Umsetzung eines Menschenrechtsansatzes bekannt. In seinem Politikpapier „Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik“ (PDF, 347 KB) vom Mai 2011 hat das BMZ dafür verbindliche Vorgaben formuliert. Zu seiner Unterstützung beauftragte das BMZ die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) mit der Durchführung des Sektorvorhabens "Menschenrechte umsetzen in der Entwicklungszusammenarbeit", das im Juni 2005 seine Arbeit aufnahm. 

Ziele des Sektorvorhabens "Menschenrechte umsetzen in der Entwicklungszusammenarbeit"

Ziel des Sektorvorhabens ist es, das BMZ und seine Durchführungsorganisationen dabei zu beraten, wie sie ihre Arbeit stärker an den Menschenrechten ausrichten können – dies nicht nur konzeptionell, sondern vor allem auch in der entwicklungspolitischen Praxis. Darüber hinaus trägt das Sektorvorhaben auf europäischer und auf internationaler Ebene dazu bei, die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zum Thema Menschenrechte und Entwicklung engagiert und erkennbar zu positionieren.

Aufgaben

Das Sektorvorhaben richtet seine Beratungsleistungen sowohl an das BMZ als auch an die deutschen Durchführungsorganisationen GIZ und Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sein Fokus liegt auf folgenden Handlungsfeldern:

  • Beratung des BMZ bei der Ausrichtung von Steuerungsinstrumenten an Inhalten und Prinzipien der Menschenrechte
  • Entwicklung von sektor- und regionalspezifischen Arbeitsinstrumenten und Orientierungshilfen
  • Unterstützung von Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit bei der Umsetzung des Menschenrechtsansatzes
  • Dokumentation und Verbreitung von Good Practices
  • Sensibilisierung und praxisorientierte Qualifizierung von Mitarbeiter/innen der deutschen EZ-Institutionen zum Thema Menschenrechte
  • Unterstützung des BMZ in internationalen Gremien und Arbeitsprozessen

Homepage der GIZ: Sektorvorhaben "Menschenrechte umsetzen in der Entwicklungszusammenarbeit" GIZ Menschenrechte

Kontakt:

Anna Würth
E-Mail

Andrea Kämpf
E-Mail

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Kontakt

Dr. Anna Würth
Leiterin des Referats
Tel.: 030 - 259 359 - 19
Fax: 030 - 259 359 - 59 
E-Mailwuerth@institut-fuer-menschenrechte.de 

Leseempfehlung

Kämpf, Andrea; Anna Würth (2010): Mehr Menschenrechte in der Entwicklungs-zusammenarbeit! Policy Paper. Deutsches Institut für Menschenrechte, 28 S.

Deutsche Geschellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) (2009): Promising Practices - On a human rights-based approach in German development cooperation. GIZ, 26 S.