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Kinderrechte in der EZ

Projekt "Kinderrechte in der Entwicklungszusammenarbeit"

In Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit machen Kinder und Jugendliche einen Großteil der Bevölkerung aus. Viele leben in extremer Armut und haben keinen angemessenen Zugang zu Nahrung, sauberem Trinkwasser, Bildung und Beschäftigung. Menschenrechte geben verbindliche Ziele dafür vor, auf welche Entwicklungschancen und auf welchen Schutz Kinder und Jugendliche Anspruch haben. Sie legen auch fest, dass junge Menschen wirksam an Entwicklungsprozessen beteiligt werden müssen.

Welche Chancen sich durch einen menschenrechtlichen Blick auf Kinder- und Jugendarmut ergeben, untersucht eine Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Die Studie wurde im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung durchgeführt und spricht Empfehlungen für eine bessere Verankerung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Entwicklungszusammenarbeit aus. Das Projekt lief von Oktober 2010 bis Herbst 2011. Eine Kurzfassung der Studie wurde unter dem Titel "(K)eine Politik für Kinderrechte? Wege zur Verankerung der Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen in der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit" im Frühjahr 2012 publiziert.

Kontakt

Dr. Anna Würth
Leiterin des Referats
Tel.: 030 - 259 359 - 19
Fax: 030 - 259 359 - 59 
E-Mailwuerth@institut-fuer-menschenrechte.de