Oft gestellte Fragen
Die folgenden Seiten geben kurze Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Menschenrechtsschutz im Allgemeinen und den Menschenrechtsansatz in der Entwicklungszusammenarbeit im Besonderen. Links und weiterführende Lesetips ermöglichen eine Vertiefung zu den einzelnen Fragen.
Inhaltsübersicht
Sind Menschenrechte universell?
Warum gibt es regionale Menschenrechtsverträge? Ist das nicht ein Widerspruch zur Universalität?
Was ist der Unterschied zwischen Unterzeichnung und Ratifikation von Menschenrechtsverträgen?
Wie viele Staaten haben die Menschenrechtsabkommen ratifiziert?
Wie werden Menschenrechte national umgesetzt?
Welche Rolle spielen die Vereinten Nationen bei der Überwachung der Menschenrechte?
Kann ein Staat aus Menschenrechtsabkommen austreten?
Was sind Abschließende Bemerkungen?
Was sind Allgemeine Bemerkungen?
Reicht es nicht, Menschenrechtsverletzungen einfach zu unterlassen?
Wie kann man bewerten, ob menschenrechtliche Verpflichtungen umgesetzt wurden?
Welche menschenrechtlichen Pflichten hat Deutschland in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit?
Müssen auch arme Länder Menschenrechte umsetzen?
Was bedeutet eigentlich Diskriminierung und was sind ihre sozialen Folgen?
Was haben Menschenrechte mit den Millenniumsentwicklungszielen zu tun?
Widerspricht eine Schwerpunktsetzung auf bestimmte Sektoren dem Menschenrechtsansatz?
Was sind Vorbehalte zu Menschenrechtsverträgen und welche Bedeutung haben sie?
Haben Sie Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie uns.
Kontakt:
Abteilung Entwicklungszusammenarbeit
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Dr. Anna Würth
Leiterin des Referats
Tel.: 030 - 259 359 - 19
Fax: 030 - 259 359 - 59
E-Mail: wuerth@institut-fuer-menschenrechte.de
Leseempfehlung
Kämpf, Andrea; Anna Würth (2010): Mehr Menschenrechte in der Entwicklungs-zusammenarbeit! Policy Paper. Deutsches Institut für Menschenrechte, 28 S.
Deutsche Geschellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) (2009): Promising Practices - On a human rights-based approach in German development cooperation. GIZ, 26 S.



