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Menschenrechtsansatz in der deutschen staatlichen EZ

Hintergrund

Im Juli 2004 verabschiedete das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) den ersten Entwicklungspolitischen Aktionsplan für Menschenrechte 2004-2007 (PDF, 129 KB, nicht barrierfrei). Im März 2008 veröffentlichte das BMZ dann den zweiten Entwicklungspolitischen Aktionsplan für Menschenrechte 2008-2010 (PDF, 879 KB, nicht barrierefrei). In beiden Menschenrechtsaktionsplänen drückt sich der politische Wille aus, die deutsche Entwicklungszusammenarbeit systematischer als bisher an den wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, politischen und bürgerlichen Menschenrechten zu orientieren.
Zu seiner Unterstützung beauftragte das BMZ die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) mit der Durchführung des Sektorvorhabens "Menschenrechte umsetzen in der Entwicklungszusammenarbeit", das im Juni 2005 seine Arbeit aufnahm.

Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde von der GTZ mit der Durchführung von menschenrechtlicher Aus- und Fortbildung für Mitarbeitende der deutschen Entwicklungszusammenarbeit beauftragt. Ein weiterer Arbeitsbereich besteht in der Bereitstellung von Informationen zum Thema Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit, wozu unter anderem das Online-Modul "Basiswissen Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit" erarbeitet wurde. Bei alle seinen Aufgaben arbeitet die Abteilung "Entwicklungszusammenarbeit" eng mit dem weiter oben genannten GTZ-Sektorvorhaben zusammen.

Ziele des GTZ-Sektorvorhabens

Ziel des Sektorvorhabens ist es, das BMZ und seine Durchführungsorganisationen dabei zu beraten, wie sie ihre Arbeit stärker an den Menschenrechten ausrichten könne - dies nicht nur konzeptionell, sondern vor allem auch in der entwicklungspolitischen Praxis. Darüber hinaus trägt das Sektorvorhaben auf europäischer und auf internationaler Ebene dazu bei, die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zum Thema Menschenrechte und Entwicklung engagiert und erkennbar zu positionieren.

Aufgaben

Das Sektorvorhaben richtet seine Beratungsleistungen sowohl an das BMZ als auch an die staatlichen deutschen EZ-Organisationen: GTZ, Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Deutschen Entwicklungsdienst (DED) und InWEnt.
Konkret liegt der Fokus auf folgenden Handlungsfeldern:

  • Unterstützung des BMZ bei der Ausrichtung von Steuerungsinstrumenten an Inhalten und Prinzipien der Menschenrechte
  • Entwicklung von sektor- und regionalspezifischen Arbeitsinstrumenten und Orientierungshilfen
  • Dokumentation und Verbreitung von Good Practices
  • Erprobung eines menschenrechtsorientierten Ansatzes in den Pilotländern Guatemala und Kenia
  • Sensibilisierung und praxisorientierte Qualifizierung von Mitarbeiter/innen der deutschen EZ-Institutionen zum Thema Menschenrechte
  • Unterstützung des BMZ in internationalen Gremien und Arbeitsprozessen
  • Aufbau einer elektronischen Daten- und Literaturbank zum Thema Menschenrechte und Entwicklung

Homepage des GTZ-Sektorvorhabens "GTZ Menschenrechte"

Veranstaltungen des GTZ-Sektorvorhabens

Publikationen des GTZ-Sektorvorhabens

Kontakt:

Anna Würth
E-Mail

Andrea Kämpf
E-Mail

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