Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Antidiskriminierungsgesetzgebung
Mit Beiträgen aus menschenrechtlicher Sicht hat das Deutsche Institut für Menschenrechte an der öffentlichen Debatte um die Antidiskriminierungsgesetzgebung teilgenommen und im politischen Entscheidungsprozess beraten.
Das Institut hat ein Policy Paper zum Thema veröffentlicht:
Heiner Bielefeldt, Petra Follmar-Otto (2005): Diskriminierungsschutz in der politischen Diskussion (PDF, 103 KB, nicht barrierefrei) Policy Paper, Deutsches Institut für Menschenrechte, 16 S.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, 16. Legislaturperiode
Das Institut hat zum Entwurf des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eine Pressemitteilung und eine Stellungnahme herausgegeben:
Pressemitteilung: Deutsches Institut für Menschenrechte empfiehlt Streichung der Ausnahmeklausel für den Wohnungsmarkt im Entwurf des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (PDF, 91 KB, nicht barrierefrei) (20. Juni 2006)
Stellungnahme zum Entwurf eines Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (PDF, 150 KB, nicht barrierefrei) (26. Juni 2006)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (PDF, 32 KB, nicht barrierefrei) (in Kraft seit 18.08.2006)
Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes, 15. Legislaturperiode
Presseinformation: Überblick zum Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes (PDF, 90 KB, nicht barrierefrei) (17.01.2005)
Stellungnahme von Dr. Heiner Bielefeldt, Direktor des Instituts, bei der öffentlichen Anhörung im Bundestag am 7. März 2005 zur Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien:
Diskriminierungsschutz als menschenrechtliche Verpflichtung (PDF, 191 KB, nicht barrierefrei)
Seminar "Der Menschenrechtsansatz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)" (Juni 2008 in Berlin)
Das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes veranstalteten am 23. und 24. Juni 2008 gemeinsam das Seminar "Der Menschenrechtsansatz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)". Der Hintergrund: Deutschland hat mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vier europäische Richtlinien zum Diskriminierungsschutz umgesetzt. Das Gesetz ist 2006 in Kraft getreten. Ziel des Seminars war es, zentrale Inhalte rechtlicher Schutzinstrumente bei Diskriminierung zu vermitteln, um Antidiskriminierungsarbeit in der Zivilgesellschaft zu stärken. Schwerpunkte waren die menschenrechtlichen Grundlagen und Instrumente im Bereich des Diskriminierungsschutzes sowie die Anwendung des AGG und dessen praxisorientierte Handhabung bei der Unterstützung von Betroffenen. Darüber hinaus sollte das Seminar einen Rahmen zur Vernetzung und für den Austausch von Erfahrungen aus der Praxis bieten. Das Seminar richtete sich an Personen aus NGOs, (öffentlichen) Beratungsstellen und sonstigen Organisationen, die sich gegen Diskriminierung auf Grund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Alter, Behinderung, Religion, Weltanschauung oder sexueller Orientierung einsetzen oder einsetzen möchten.



