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30 Jahre UN-Frauenrechtskonvention: Noch ist die tatsächliche Gleichstellung von Frauen nicht erreicht

Am 3. September vor 30 Jahren ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) in Kraft getreten. Weltweit hat CEDAW in den vergangenen 30 Jahren wesentlich zu mehr Geschlechtergerechtigkeit beigetragen. Häusliche Gewalt gegen Frauen wird dank der Konvention nicht länger als innerfamiliäre Angelegenheit angesehen, in die der Staat sich nicht einzumischen hat. Doch auch in Deutschland besteht noch Handlungsbedarf, etwa beim Ehegatten-Splitting im Steuerrecht, im Rentenrecht und im Scheidungsfolgerecht.

Aus diesem Anlass haben wir zahlreiche Informationen rund um CEDAW für Sie zusammengestellt: ein aktuelles Interview mit Beate Rudolf und Claudia Mahler, einen Bericht und Audio-Mitschnitte zur Veranstaltung "30 Jahre UN-Frauenrechtsübereinkommen (CEDAW)" sowie Publikationen und weitere Informationen.


Andrea Kämpf

Gradmesser für den Menschenrechtsschutz

Die Menschenrechtssituation von Menschen, deren sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität nicht den Mehrheitsnormen entspricht, ist in vielen Teilen der Welt schwierig. Wie können ihre Rechte mit deutscher Unterstützung nachhaltig gestärkt werden? Anlässlich der Veröffentlichung der Studie "Menschenrechte fördern! Deutsche Unterstützung für lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und inter* Menschenrechtsarbeit im Globalen Süden und Osten" sprachen wir darüber mit Andrea Kämpf, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Deutschen Institut für Menschenrechte.


Welt-Wasser-Woche vom 21. bis 27. August: Institut bietet Online-Recherche-Tool zum Recht auf Wasser und Sanitärversorgung

Das vom Deutschen Institut für Menschenrechte entwickelte Online-Recherche-Tool "Das Recht auf Wasser und Sanitärversorgung" ermöglicht die gezielte Recherche zum Thema Wasser aus menschenrechtlicher und entwicklungspolitischer Perspektive.


Porträt von Beate Rudolf

"Der UN-Ausschuss nennt eine Vielzahl von Problemen"

In der vergangenen Woche schlugen die jüngsten Empfehlungen des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in den Medien hohe Wellen. Diese Empfehlungen wurden einerseits als harsche Kritik der Vereinten Nationen an der deutschen Sozialpolitik bezeichnet, andererseits als wissenschaftlich nicht haltbar kritisiert. Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, erläutert den Hintergrund dieser Empfehlungen und ihre Bedeutung für die deutsche Politik.


Pressemitteilung: Menschenrechtsinstitut fordert Zugang zum Rechtsweg für ausgebeutete Hausangestellte in Diplomatenhaushalten

Berlin - Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert für Betroffene von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung in Diplomatenhaushalten die Eröffnung des Rechtswegs in Deutschland. "Die Arbeitgeber müssen aufgrund ihrer diplomatischen Immunität keine rechtlichen Konsequenzen fürchten, da sie von der deutschen Gerichtsbarkeit befreit sind", erklärte Heike Rabe, Koordinatorin des Projekts "Zwangsarbeit heute" des Deutschen Instituts für Menschenrechte.


Texte in Leichter Sprache

Link zur Website www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/startseite-leichte-sprache.html

Audio- und Videobar

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