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Nationale Menschenrechtsinstitutionen

Nationale Menschenrechtsinstitutionen sind in den vergangenen Jahren in mehr als sechzig Ländern in ganz unterschiedlicher Ausgestaltung entstanden. Ihnen ist gemeinsam, dass sie dem von den Vereinten Nationen im Jahre 1993 entwickelten internationalen Standard, den so genannten Pariser Prinzipien, entsprechen. Ihr Auftrag besteht darin, die Menschenrechte im Inland und im Bereich der jeweiligen nationalen Außenpolitik zu fördern und zu schützen. Zu ihnen gehört seit 2001 auch das Deutsche Institut für Menschenrechte.