Rechtshilfefonds
Rechtshilfefonds für Musterverfahren
Betroffene von Menschenhandel oder von extremen Formen der Arbeitsausbeutung haben Anspruch auf Schadenersatz aufgrund erlittener Verletzungen und Anspruch auf Lohn für geleistete Arbeit. Nur wenigen von ihnen gelingt es derzeit, diese Rechte wahrzunehmen. (Weitere Informationen dazu finden Sie in der Studie "Menschenhandel in Deutschland".) Verfahren vor Behörden und Gerichten zu führen, bedeutet häufig eine Belastung für die Betroffenen. Verfahren nehmen Zeit in Anspruch und verursachen Kosten.
Das Projekt "Zwangsarbeit heute" stellt einen Rechtshilfefonds für rechtliche Verfahren zur Verfügung, um einzelne Betroffene zu unterstützen und einen Impuls für eine veränderte Rechtspraxis zu setzen.
Das Projekt fördert Musterverfahren, um Grundsatzentscheidungen zu erwirken und damit Rechtsfragen für mehrere ähnliche Fälle exemplarisch zu lösen.
Wen kann das Projekt unterstützen?
• Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung,
• Betroffene von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung,
• Betroffene von extremer wirtschaftlicher Ausbeutung.
Welche rechtlichen Verfahren kann das Projekt finanziell unterstützen?
1. Das Projekt kann von Menschenhandel oder von extremen Formen der Arbeitsausbeutung Betroffene unterstützen, wenn sie bei Behörden oder Gerichten ihre Ansprüche auf Lohn und/oder Entschädigung geltend machen möchten. Aus dem Rechtshilfefonds können hierfür die außergerichtlichen Kosten sowie die Prozesskosten beantragt werden.
Das sind zum Beispiel Verfahren auf:
• Lohn gegen die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen,
• Schadenersatz gegen die Täter und Täterinnen,
• Schadenersatz gegen den Staat (Opferentschädigungsgesetz).
2. Darüber hinaus kann das Projekt Betroffene bei der Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen im Vorfeld von Lohn- und Entschädigungsverfahren unterstützen.
Das betrifft rechtliche Fragestellungen, die in der Beratungspraxis seit Jahren wiederholt auftreten, wie zum Beispiel nach Art und Umfang der Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, nach SGB II, SGB VIII und SGB XII.
Aus dem Rechtshilfefonds können hierfür die außergerichtlichen Kosten sowie die Prozesskosten beantragt werden.
Welche Wege können die Betroffenen nutzen?
Die Betroffenen können grundsätzlich verschiedene Wege nutzen. Zum Teil können auch mehrere Ansprüche zeitgleich geltend gemacht werden:
• Verfahren vor den Behörden, z. B. ein Verfahren vor dem Versorgungsamt nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG),
• Verfahren vor den nationalen Gerichten, z. B. Schadenersatz vor dem Zivilgericht oder in einem Adhäsionsverfahren,
• außergerichtliche Beratung und Vertretung durch Anwälte und Anwältinnen,
• internationale Beschwerdeverfahren, z. B. eine Beschwerde vor dem CEDAW-Ausschuss oder ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Wie verläuft die Antragstellung?
Um finanzielle Leistungen für ein Verfahren zu erhalten, sind drei Schritte erforderlich:
1. Bitte füllen Sie unseren kurzen Fragenbogen aus, an dem wir sehen können, ob das Anliegen inhaltlich mit der generellen Zielsetzung des Projektes übereinstimmt.
2. Stimmt das Anliegen mit der Zielsetzung des Projektes überein, schicken wir Ihnen einen Antrag auf Übernahme der Kosten zu. Legen Sie in diesem Antrag bitte konkret die geplanten rechtlichen Schritte dar und schätzen Sie das Kostenrisiko und die Erfolgsaussichten ein.
3. Bei einer positiven Entscheidung über den Antrag erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid.
Sollten Sie zusätzliche Fragen zur Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte an:
Heike Rabe
Koordinatorin Projekt "Zwangsarbeit heute"
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Tel.: 030 - 259 359 127
E-Mail: rabe@institut-fuer-menschenrechte.de
Kontakt
Heike Rabe
Projektleitung
Tel.: 030 25 93 59 - 127
E-Mail: rabe@institut-fuer-menschenrechte.de




