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Lohn und Entschädigung

Die wichtigsten Informationen zum Thema finden Sie im "Recherche-Tool Menschenhandel/ Moderne Sklaverei/ Zwangsarbeit heute in Deutschland" 

Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und zur Arbeitsausbeutung haben einen Anspruch auf Schadenersatz für erlittene Verletzungen und Lohn für geleistete Arbeit gegen die Täter und Täterinnen. Diese Ansprüche bestehen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsort. (Weitere Informationen unter dem Menüpunkt "Rechtliche Grundlagen".)

Daneben besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Verpflichtung des Staates zur Entschädigung der Opfer von Gewalttaten.

Betroffene von Menschenhandel können ihre Ansprüche nur selten durchsetzen 

Eine im Vorfeld des Projektes 2008 durchgeführte Machbarkeitsstudie hat gezeigt, dass trotz dieser Möglichkeiten derzeit nur eine kleine Zahl der Betroffenen ihre Rechte durchsetzen kann. Wenn das gelingt, sind es überwiegend weibliche Betroffene des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung, die als Zeuginnen im Strafverfahren gegen die Täter und Täterinnen aussagen und in diesem Zusammenhang entschädigt werden. Die Summen, die die Betroffenen dabei erhalten, bleiben in der Regel weit hinter dem zurück, was ihnen zusteht. Die Entschädigung wird überwiegend als Schmerzensgeld geleistet. Weitere Positionen des Schadenersatzanspruches wie z. B. der entgangene Verdienst der Betroffenen bleiben häufig unberücksichtigt.

Nur wenige Betroffene erhalten staatliche Entschädigung 

Vereinzelt erlangten darüber hinaus Frauen derselben Gruppe staatliche Entschädigungsleistungen auf der Grundlage des Opferentschädigungsgesetzes. Die Verfahren vor den Versorgungsämtern dauerten durchschnittlich zwei bis vier Jahre. In der Praxis warteten die Versorgungsämter üblicherweise auf den Ausgang des Strafverfahrens. Die gerichtlichen Feststellungen belegten die Tat, die Folgen sowie die Kausalität für die Bewilligung der staatlichen Entschädigungsleistungen. Diese wurden als kleine Renten zwischen 130 und 300 Euro monatlich oder in Form von Therapien, Zahnersatz oder anderen Arztleistungen bewilligt.

Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor den Zivilgerichten spielte in der Praxis noch gar keine Rolle. Auch die Durchsetzung von Rechten der Betroffenen nach ihrer Rückkehr in das Herkunftsland ist bisher unberücksichtigt geblieben.

Arbeitnehmerrechte werden selten geltend gemacht 

Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen steht grundsätzlich unabhängig von einer aufenthaltsrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Legalität die Durchsetzung von Rechten aus ihrem Arbeitsverhältnis vor den Arbeitsgerichten offen. In welchem Ausmaß die Betroffenen von Arbeitsausbeutung ihre Rechte auf Lohn, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc. geltend machen, ist jedoch noch unbekannt. Die Berichte des Unterstützungssystems sowie die bisherige Forschung zu Menschenhandel und Arbeitsausbeutung zeigten lediglich Einzelfälle auf, die dort sichtbar geworden sind, wo den Betroffenen im Hinblick auf Sprachmittlung, Information und Unterstützung ein passgenaues Angebot unterbreitet werden konnte. So haben vereinzelt Frauen mit der Unterstützung von Beratungsstellen ihre Lohnansprüche aufgrund zum Teil schwerer Formen der Arbeitsausbeutung im Haushalt gerichtlich oder auch außergerichtlich geltend gemacht. Männliche Betroffene aus den mittel- und osteuropäischen Ländern, überwiegend Polen und Rumänien, konnten mithilfe von Gewerkschaften und Beratungsstellen Lohnforderungen aufgrund von Entsendearbeit im Baugewerbe oder Saisonarbeit in der Landwirtschaft realisieren.

Die Höhe der geforderten Lohnzahlungen war nur im Einzelfall bekannt. Im Vergleich zu den geleisteten Schadenersatzzahlungen für die sexuelle Ausbeutung fielen die geforderten wie erlangten Beträge für die geleistete Arbeit deutlich höher aus.

Weitere Informationen zu den rechtlichen Ansprüchen und deren Durchsetzung sowie Ursachen für die lückenhafte Rechtspraxis:

Studie "Menschenhandel in Deutschland. Die Menschenrechte der Betroffenen stärken"

Weitere Untersuchungen zu diesem Thema:

OSCE/ODIHR (2008): Compensation for Trafficked and Exploited Persons in the OSCE Region (PDF, 1,6 MB, nicht barrierefrei) Studie, 200 S.
Eine aktuelle vergleichende Studie über die Praxis der Entschädigung von Betroffenen des Menschenhandels in acht OSZE-Ländern.

Anitslavery International - Janice Lam; Klara Skrivankova (2009): Opportunities and Obstacles: Ensuring access to compensation for trafficked persons in the UK (PDF, 3 MB, nicht barrierefrei) Englischsprachige Studie, 56 S.
Die Studie untersucht die rechtlichen Möglichkeiten auf Lohn und Entschädigung sowie deren tatsächliche Durchsetzbarkeit für Betroffene von Menschenhandel in England und Wales.

Weitere Informationen zu rechtlichen Ansprüchen

Weitere Informationen zu den rechtlichen Ansprüchen und deren Durchsetzung sowie Ursachen für die lückenhafte Rechtspraxis:

Studie "Menschenhandel in Deutschland. Die Menschenrechte der Betroffenen stärken"

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