Menschenhandel - Einleitung
Die wichtigsten Informationen zum Thema finden Sie kurz gefasst im "Recherche-Tool Menschenhandel/ Moderne Sklaverei/ Zwangsarbeit heute in Deutschland"
Das Verbot der Sklaverei gilt als zwingender Rechtsgrundsatz im Völkerrecht für alle Staaten der Erde. Sklaverei – das Eigentumsrecht eines Menschen an einem anderen Menschen – ist zwar rechtlich weltweit abgeschafft, dennoch sind Verhältnisse faktischer Sklaverei aktuell für viele Menschen auf der Welt Realität.
In Deutschland und Europa leben und arbeiten Menschen unter Bedingungen extremer Abhängigkeit und Ausbeutung, die zum Teil in sklavereiähnliche Verhältnisse münden. Betroffene von Menschenhandel werden in der Prostitution, aber auch in anderen Wirtschaftsbranchen wie z. B. der Gastronomie, der Hausarbeit und häuslichen Pflege, im Baugewerbe oder in der Landwirtschaft wirtschaftlich ausgebeutet. (Weitere Informationen unter dem Menüpunkt "Rechtliche Grundlagen".)
Ursächlich für den Menschenhandel sind verschiedene Faktoren wie z. B. das wirtschaftliche Ungleichgewicht zwischen Ländern weltweit, Armut und Perspektivlosigkeit in den Herkunftsländern, die Nachfrage nach billiger Arbeitskraft und billigen Produkten in Europa, geschlechtsspezifische Gewalt, Diskriminierung von Migrantinnen und Migranten sowie restriktive Migrationspolitiken.
Viele, aber nicht alle der Betroffenen sind Migrantinnen und Migranten, häufig mit unsicherem oder ohne Aufenthaltsstatus. Frauen stellen in den industrialisierten Staaten wohl den überwiegenden Teil, aber auch Männer und Kinder sind Opfer faktischer Sklaverei.
Die Strategien der Täter und Täterinnen
Die Täter und Täterinnen stellen Migrantinnen und Migranten Einkommensmöglichkeiten in den Zielländern Westeuropas in Aussicht, die sich nicht erfüllen. Bereits mit der Migration haben die Betroffenen häufig durch Reise-, Verpflegungskosten oder die Kosten zur Beschaffung von Visa und Pässen "Schulden" gemacht. In Deutschland müssen sie häufig überhöhte Entgelte für Unterkunft und Unterhalt zahlen. Die Täter und Täterinnen konstruieren damit zum Teil über Jahre eine finanzielle Abhängigkeit der Arbeitsuchenden. Diese erhalten nur einen Bruchteil des verdienten Geldes und können nicht frei über Arbeitszeiten, Arbeitsorte und Inhalte oder – im Bereich der Prostitution - über die Auswahl von Kunden und Sexualpraktiken bestimmen. Die Betroffenen halten aufgrund von vorgetäuschter Aussicht auf bessere Arbeitsbedingungen und Verdienstmöglichkeiten in der Situation aus. Setzen sie sich zur Wehr, werden sie mit psychischer oder physischer Gewalt ihnen oder ihren Familiengehörigen gegenüber bedroht. Insbesondere fehlende Sprachkenntnisse bei den Betroffenen sowie mangelndes Wissen bzw. gezielte Fehlinformationen über ihre Rechte erschweren den Zugang zum Hilfesystem und zu Gerichten in den Zielländern.
Die Rechte der Betroffenen von Menschenhandel werden selten gesehen
Die Betroffenen von Menschenhandel befinden sich in Europa in einem Spannungsfeld zwischen Verbrechensbekämpfung, Migrationspolitik und Menschenrechten. Die öffentliche und politische Aufmerksamkeit für das Problem ist im letzten Jahrzehnt erheblich gewachsen. Mittlerweile ist auch weithin anerkannt, dass Menschenhandel nicht nur eine schwere Form der Kriminalität ist, sondern auch eine Menschenrechtsverletzung. Dennoch ist die Entwicklung von Opferrechten in Deutschland nicht ausreichend vorangekommen. Opferrechte orientieren sich in ihrer Ausgestaltung überwiegend an dem Status als Zeuginnen und Zeugen in Strafverfahren gegen die Täter und Täterinnen. Es fehlt in vielen Bereichen an der Wahrnehmung der Betroffenen als Rechtssubjekte, an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. In diesem Zusammenhang zeigt sich insbesondere eine Lücke bei der Durchsetzung ihrer Rechte auf Lohn für geleistete Arbeit und Schadenersatz für erlittene Verletzungen. Nur sehr wenige Betroffene von Menschenhandel können derzeit diese Ansprüche realisieren. Wenn es ihnen gelingt, bleiben die Summen in der Höhe häufig weit hinter dem zurück, was den Betroffenen zusteht.
Weitere Informationen unter dem Menüpunkt "Lohn und Entschädigung"
Kontakt
Heike Rabe
Projektleitung
Tel.: 030 25 93 59 - 127
E-Mail: rabe@institut-fuer-menschenrechte.de




