|
Der Newsletter wird nicht korrekt angezeigt? > Newsletter hier online lesen <
Newsletter Mai 2011
![]() Inhalt
Einladung: Seminar "Diskriminierungsschutz in internationalen Verfahren durchsetzen: Beteiligungsmöglichkeiten für Verbände", 7. Juni 2011, BerlinAm 7. Juni 2011 lädt das Deutsche Institut für Menschenrechte zu dem Seminar "Diskriminierungsschutz in internationalen Verfahren nach der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) durchsetzen: Beteiligungsmöglichkeiten für Verbände" nach Berlin ein. Das ganztägige Seminar richtet sich an haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende von Beratungsstellen und Verbänden, die die Beteiligungsmöglichkeiten in internationalen Verfahren - beispielsweise die Begleitung und Unterstützung von Einzelfallbeschwerden an einen UN-Fachausschuss oder das Mitwirken an Parallelberichten im Rahmen der Staatenberichtsverfahren - als weitere Instrumente in der Bekämpfung von Diskriminierung nutzen möchten. Schwerpunkte des Seminars sind Verfahren in Bezug auf die UN-Behindertenrechtskonvention. Einladung: Lesung und Gespräch mit Zafer Şenocak, 8. Juni 2011, Berlin![]() Zafer Şenocak © D. Außerhofer Im Rahmen der "Langen Nacht der Bibliotheken" liest Zafer Şenocak am 8. Juni 2011 um 19 Uhr in der Bibliothek des Instituts aus seinem neuen Buch "Deutschsein: Eine Aufklärungsschrift". Wer ist deutsch, wer keinesfalls und wer kann es werden? Ist die Vorstellung einer homogenen deutschen Nation, die sich vor allem auf Herkunft und Religion gründet, nicht längst überholt? In seinem neuen Buch entwirft der in Berlin lebende Şenocak einen universellen Begriff von Zivilisation, der auf den Menschenrechten und den Werten der Aufklärung basiert. Die Bibliothek ist in dieser Nacht bis 22 Uhr für Besichtigungen geöffnet. Einladung: Institut auf dem Global Media Forum am 20./21. Juni 2011, Bonn![]() Das Deutsche Institut für Menschenrechte lädt ein zu zwei englischsprachigen Podiumsdiskussionen auf dem Deutsche Welle Global Media Forum "Human rights and globalization - challenges to the media", das in Bonn (20.-21. Juni) stattfindet. Am 20. Juni diskutieren Agnès Callamard (Article 19, Executive Director – Global campaign of free expression), Eric Schmitt (Reporter, New York Times), Frank La Rue (UN-Special Rapporteur on the right to freedom of opinion and expression, tbc), Jan Michael Ihl (OpenLeaks) sowie Beate Rudolf (Director, German Institute for Human Rights) zum Thema: "Leaks, Wikileaks, Whistleblower – New challenges for human rights?". Am 21. Juni nimmt Anna Würth (German Institute for Human Rights) an der vom Goethe-Institut verantworteten Podiumsdiskussion "On the way to a new era – The future role of the media in Arab societies" teil. Programm der beiden Diskussionen auf dem Global Media Forum in Bonn (Englisch) Einladung: Parallelberichterstattung zum 1. Staatenbericht der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention, 30. Juni 2011, BerlinDie Veranstaltung der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention am 30. Juni 2011 in Berlin bietet den Teilnehmenden die Gelegenheit, sich grundsätzlich über Parallelberichterstattung im Zusammenhang mit der UN-Behindertenrechtskonvention zu informieren. Sie führt theoretisch wie praktisch ein, was Parallelberichterstattung ist, informiert darüber, wie eine eigenständige Berichterstattung als Einzelorganisation funktioniert und berichtet von positiven Erfahrungen. Darüber hinaus bildet die Veranstaltung den Auftakt für eine gemeinsame, koordinierte Parallelberichterstattung der deutschen nichtstaatlichen Organisationen. Anlass ist der erste Bericht der Bundesregierung an den UN-Fachausschuss, der vermutlich Ende Juni vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Institut fordert Bundesregierung auf, das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt zu ratifizierenDr. Claudia Mahler © DIMR/S. Pietschmann Der Fünfte Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum UN-Sozialpakt wurde am 6. und 9. Mai 2011 in der 46. Sitzung des Fachausschusses diskutiert. Ein Thema der mündlichen Anhörung war die noch nicht erfolgte Ratifikation des Fakultativprotokolls durch Deutschland. Aus diesem Anlass hat das Deutsche Institut für Menschenrechte der Bundesregierung empfohlen, das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt zu ratifizieren. "Die Regierung sollte das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt zeichnen und ratifizieren, um Deutschlands bisheriger Rolle als Fürsprecher der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte auf internationaler Ebene gerecht zu werden", erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Instituts, am 2. Mai in einer Pressemitteilung. Claudia Mahler, Wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts, betont in ihrer am 2. Mai veröffentlichten Publikation "aktuell" zum Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt, Deutschland habe die Entstehung des Fakultativprotokolls positiv vorangetrieben. Daher sei es unverständlich, dass die Bundesregierung nun mit der Ratifikation zögere. Rechte der Betroffenen von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung in Deutschland stärken![]() Prof. Dr. Beate Rudolf © DIMR/S. Pietschmann Zum Tag der Arbeit am 1. Mai hat das Deutsche Institut für Menschenrechte den deutschen Gesetzgeber aufgefordert, die Rechte der Betroffenen von schwerer Arbeitsausbeutung und Menschenhandel zu stärken. "Deutschland hat sich in internationalen Menschenrechtsverträgen verpflichtet, die Opfer von Menschenhandel bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen. Wir dürfen es nicht hinnehmen, dass auch heute noch Menschen in Deutschland unter sklavereiähnlichen Bedingungen arbeiten", erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Wer in Deutschland arbeite, gleich ob in einem legalen oder illegalen Beschäftigungsverhältnis, habe einen rechtlichen Anspruch auf Lohn für geleistete Arbeit und Schadenersatz für erlittene Verletzungen. Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Zwei Filme des Dokumentarfilmprojekts "Human Rights Matter" prämiert![]() Dreharbeiten für den Film "Charcoal and Ashes" Auf dem 4. Golf Film Festival in Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) sind zwei Filme des Dokumentarfilmprojekts "Human Rights Matter" ausgezeichnet worden. Das Projekt wird vom Deutschen Institut für Menschenrechte und dem Goethe-Institut Irak durchgeführt. Der erste Film, "Charcoal and Ashes" von Hussein Mohsen, zeigt eindrücklich die Folgen von Armut, hier die Zerstörung der irakischen Umwelt durch Abholzung zur Brennholzgewinnung. Der zweite Film, "Sing Your Song" von Omar Falah, porträtiert einen irakischen Sänger, der aufgrund der derzeitigen politischen Situation kaum mehr auftreten kann. Weitere Informationen: Rückblick: 6. Arabisch-Europäischer Menschenrechtsdialog fand in Berlin statt![]() Der 6. Arabisch-Europäische Dialog fand im Auswärtigen Amt in Berlin statt © Amélie Losier Der 6. Arabisch-Europäische Dialog der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen fand vom 11. bis 13. Mai 2011 im Auswärtigen Amt in Berlin statt. Schwerpunkt der Konferenz war die "Verhütung der Folter". Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist Mitglied der Steuerungsgruppe des Dialogs und war in diesem Jahr Gastgeber. Bei dem Treffen sprachen führende Vertreterinnen und Vertreter des internationalen Menschenrechtsschutzes über Folterprävention, darunter der Präsident des Anti-Folter-Ausschusses des Europarats, Latif Hüseynov, und Liza Sekaggya vom Hochkommissariat für Menschenrechte. Sayed Torbey stellte die Perspektive der Arabischen Liga vor. Die "Berlin Declaration", die im Konsens verabschiedet wurde, fasst zentrale Ergebnisse der Konferenz zusammen. Zu den Unterzeichnern gehören Nationale Menschenrechtsinstitutionen aus Ägypten, Algerien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Jordanien, Marokko, Mauretanien, Norwegen, Palästina, Katar, Schweden und Tunesien. In der Erklärung fordern die Unterzeichner, dass die Staaten sich offiziell gegen Folter und unmenschliche Behandlungen aussprechen. Ferner werden die Regierungen aufgefordert, alle entsprechenden internationalen Menschenrechtsvereinbarungen zu unterzeichnen und umzusetzen. Schließlich verlangt die Erklärung rechtliche und institutionelle Reformen, etwa bei den Sicherheitsbehörden und in der Justiz. Besonderen Wert legen die Nationalen Menschenrechtsinstitutionen auf die Ratifikation des Zusatzprotokolls zur UN-Antifolterkonvention. Als weiteres wichtiges Ziel wird die Bekämpfung der Straflosigkeit genannt. Rückblick: Institut feierte zehnjähriges Bestehen![]() Prof. Dr. Norbert Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages, und Prof. Dr. Hans Joas vom Freiburg Institute for Advanced Studies (v. l.) © Amélie Losier "Menschenrechte sind keine Naturgesetze. Sie sind von Menschen formuliert, sie werden von Menschen verletzt, sie müssen von Menschen durchgesetzt werden", betonte Prof. Dr. Norbert Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages, in seinem Grußwort anlässlich der Feier zum zehnjährigen Bestehen des Instituts am 12. April 2011. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hatte zum Festakt in die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften nach Berlin eingeladen. Rund 400 Gäste kamen, um das Grußwort des Bundestagspräsidenten und den Festvortrag von Prof. Dr. Hans Joas vom Freiburg Institute for Advanced Studies zum Thema "Wertegeneralisierung? Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Pluralität der Kulturen" zu hören und die Podiumsdiskussion zum Thema "Menschenrechte in Deutschland – eine gelebte Realität?" zu verfolgen. Rückblick: Treffen der Monitoring-Stelle mit der EuroGroup der Nationalen MenschenrechtsinstitutionenDr. Valentin Aichele © DIMR/S. Pietschmann Am 7. und 8. April 2011 traf sich die Monitoring-Stelle in Berlin mit der EuroGroup der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) zum Thema UN-Behindertenrechtskonvention. Die Institutionen tauschten sich über ihre Erfahrungen aus, welche Umsetzungsschritte in Europa zu beobachten und welche Anforderungen an Monitoring auf der europäischen Ebene zu stellen sind. Neben den Nationalen Menschenrechtsinstitutionen als Mitglieder der Gruppe nehmen europäische Organisationen wie die Europäische Grundrechteagentur teil, die einen Beobachterstatus haben. Das Treffen soll ein bis zwei Mal pro Jahr stattfinden. Rückblick: Expertengespräch zum Thema "Rights Violations and Access to Justice of Domestic Workers in the Context of Diplomatic Immunity"Am 2. und 3. Mai 2011 trafen sich in Berlin rund 30 ausgewählte Vertreterinnen und Vertreter von Außenministerien verschiedener Länder, europäischen und internationalen Institutionen sowie Nichtregierungsorganisationen zu einem internationalen Expertengespräch zum Thema "Rights Violations and Access to Justice of Domestic Workers in the Context of Diplomatic Immunity". Grundlage der Veranstaltung war eine Studie des Projektes "Zwangsarbeit heute", die das Phänomen in fünf europäischen Ländern untersucht. Die Anwesenden diskutierten Strategien für eine Gewährleistung der Menschenrechte von Hausangestellten in Diplomatenhaushalten. Ausgehend von dem Expertengespräch sollen hierzu Empfehlungen entwickelt werden. Die Studie wird im Juni 2011 veröffentlicht werden. Veranstaltet wurde das Expertengespräch vom Deutschen Institut für Menschenrechte und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Die Veranstaltung wurde finanziert aus Mitteln des Projekts "Zwangsarbeit heute", gefördert aus Mitteln der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft". Publikationen![]() aktuell 02/2011: Das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt – Warum die Ratifikation durch Deutschland notwendig ist ![]() Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex Stellungnahme vom 18. April 2011 Übersicht aller Publikationen des Instituts: BibliothekNeuerwerbungen der Bibliothek Die Neuerwerbungen der Bibliothek können im Online-Katalog eingesehen werden. Eine thematische Eingrenzung der neuen Titel anhand der Hauptgruppen der Aufstellungssystematik ist möglich. Unsere Neuerwerbungen finden Sie auch in LibraryThing
"Current Contents": Die Öffnungszeiten der Bibliothek: Telefon: 030 – 259 359 – 10 Sie wollen mehr wissen?Besuchen sie unsere vier Websites: www.institut-fuer-menschenrechte.de www.inklusion-als-menschenrecht.de www.aktiv-gegen-diskriminierung.de www.ich-kenne-meine-rechte.de ImpressumHerausgeber: Website: www.institut-fuer-menschenrechte.de V. i. S. d. P.: Redaktion: Rechtliche Hinweise: ISSN: 1867-4453 Bitte beachten Sie:
Newsletter-Format und Daten ändern: |
