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Newsletter März 2011

Inhalt
Deutsches Institut für Menschenrechte feiert 10-jähriges Bestehen

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde am 8. März 2001 auf einstimmigen Beschluss des Deutschen Bundestages hin gegründet. Zum Jubiläum am 8. März erklärte der Vorsitzende des Kuratoriums des Instituts, Prof. Dr. Eibe Riedel: "Von Anfang an hat das Deutsche Institut für Menschenrechte mit seiner wissenschaftsbasierten Politikberatung konsequent die menschenrechtliche Perspektive in die rechtspolitischen und gesellschaftlichen Debatten in Deutschland eingebracht. Das Institut wird gehört und verschafft sich Gehör. Sein Sachverstand wird nicht nur im parlamentarischen Raum anerkannt. Auch die Zivilgesellschaft baut auf die Expertise des Instituts. Sie schätzt den von ihm betriebenen kontinuierlichen Austausch mit Regierung und Abgeordneten über die Verbesserung des Menschenrechtsschutzes in Deutschland. Ein Menschenrechtsinstitut kann nicht bequem sein, auch nicht in einem Rechtsstaat. Denn auch dieser muss immer wieder an seine internationalen wie europäischen Menschenrechtsverpflichtungen erinnert werden."
Weitere Informationen zu "10 Jahre Institut" auf der Website des Instituts
Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert die rechtliche Anerkennung von Taubblindheit als Behinderung eigener Art
Dr. Valentin Aichele © DIMR/S. Pietschmann
Taubblinde Menschen sind in Deutschland bei der Wahrnehmung ihrer Rechte extrem benachteiligt. "Es bestehen derzeit für taubblinde Menschen unüberwindbare Hürden, die mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht im Einklang stehen", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, im Anschluss an ein Treffen mit betroffenen Menschen und deren Vertretern am 25. März in Berlin. In Deutschland gebe es schätzungsweise 5.000 Betroffene, die im Vergleich zu anderen behinderten Menschen in ihrer Mobilität, in ihrer Kommunikation und im Alltag auf besondere Weise eingeschränkt seien. Zudem seien sie von Isolation bedroht und in hohem Maß auf Unterstützung angewiesen. Aichele forderte die rechtliche Anerkennung von Taubblindheit als Behinderung eigener Art. In Deutschland gebe es gravierende Probleme, etwa fehlende Beratungsstrukturen für Betroffene und ihre Familien, die strukturell unterfinanzierte Rehabilitation oder den Mangel an professionellen Assistenzen für taubblinde Menschen.
Positionen Nr. 1 "Monitoring – unverzichtbarer Beitrag zur staatlichen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention"
Positionen Nr. 2 "Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention"
Positionen Nr. 3 "Partizipation – ein Querschnittsanliegen der UN-Behindertenrechtskonvention"
Neue Website des Instituts: "Aktiv gegen Diskriminierung!"

Das Deutsche Institut für Menschenrechte präsentierte am 4. März 2011 ein neues Internetangebot: "Aktiv gegen Diskriminierung!" Die Website des Projektes "Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz für Verbände" informiert über die Arbeit des Projektes, über Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten für Verbände in Gerichts- und Beschwerdeverfahren zum Diskriminierungsschutz (in sieben Sprachen), präsentiert die zentralen rechtlichen Grundlagen und eine umfangreiche Linksammlung zum Thema sowie einen geschlossenen Mitgliederbereich. Dieser umfasst ein Diskussionsforum mit wechselnden Themen und bietet die Möglichkeit, sich mit anderen Mitgliedern über den Diskriminierungsschutz auszutauschen. Dort stehen zudem ausgewählte Schulungsunterlagen zur Verfügung. Verbandsvertreterinnen und –vertreter können sich gerne für den Mitgliederbereich anmelden. aktiv-gegen-diskriminierung.de ist die dritte Website des Instituts, neben www.institut-fuer-menschenrechte.de und dem mit einer Silbernen BIENE prämierten Angebot www.ich-kenne-meine-rechte.de.
Website "Aktiv gegen Diskriminierung"
Neu: Artikelreihe "Menschenrechte" im Anwaltsblatt des Deutschen Anwaltvereins
Prof. Dr. Beate Rudolf © DIMR/S. Pietschmann
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im März 2011 eine Reihe mit Beiträgen im Anwaltsblatt des Deutschen Anwaltvereins gestartet. In der März-Ausgabe widmet das Anwaltsblatt, die juristische Fachzeitschrift des Vereins, den Menschenrechten erstmals einen Schwerpunkt. Die Beiträge des Instituts sollen Anwältinnen und Anwälten die Menschenrechte näher bringen, damit UN-Menschenrechtsverträge und die Europäische Menschenrechtskonvention zu einem festen Bestandteil in der anwaltlichen Arbeit werden. Die ersten Artikel, "Die neue europäische Grundrechtsarchitektur – Auftrag für Anwälte. Nationaler, europäischer und internationaler Grundrechts- und Menschenrechtsschutz" und "Menschenrechtsverträge als Quelle von individuellen Rechten. Innerstaatliche Geltung und Anwendbarkeit von Menschenrechtsverträgen am Beispiel der UN-Kinderrechtskonvention (KRK)" stammen von Beate Rudolf, Direktorin des Instituts, und Hendrik Cremer, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
"Die neue europäische Grundrechtsarchitektur – Auftrag für Anwälte. Nationaler, europäischer und internationaler Grundrechts- und Menschenrechtsschutz" (PDF, 124 KB, nicht barrierefrei)
"Menschenrechtsverträge als Quelle von individuellen Rechten. Innerstaatliche Geltung und Anwendbarkeit von Menschenrechtsverträgen am Beispiel der UN-Kinderrechtskonvention (KRK)" (PDF, 133 KB, nicht barrierefrei)
Rückblick: Stellungnahme im Bundestag: "Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz als Maßnahme zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention?"
Dr. Hendrik Cremer © DIMR/S. Pietschmann
Das Deutsche Institut für Menschenrechte beteiligte sich am 14. Februar 2011 an der Diskussionsveranstaltung "Kinderrechte ins Grundgesetz! Aber wie?" im Deutschen Bundestag. Unter der Fragestellung "Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz als Maßnahme zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention?" erläuterte Hendrik Cremer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut, warum es vor dem Hintergrund der von Deutschland eingegangenen menschenrechtlichen Verpflichtungen zur Beachtung und Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention sinnvoll und geboten erscheint, dass der deutsche Gesetzgeber eine Grundgesetzänderung vornimmt. Bei einer Gesetzesänderung sollten zentrale Aspekte menschenrechtlicher Entwicklungen der letzten Jahrzehnte im Bereich der Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden. Die Veranstaltung fand auf Einladung des Aktionsbündnisses Kinderrechte unter der Schirmherrschaft der Kinderkommission des Deutschen Bundestages statt.
Stellungnahme: Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz als Maßnahme zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention? (PDF, 49 KB, nicht barrierefrei)
Rückblick: Follow-Up-Seminar "Aktiv gegen Diskriminierung: Was Verbände vor Gericht erreichen können!"
Dr. Nina Althoff © DIMR/S. Pietschmann
Am 25. und 26. Februar 2011 fand in Berlin das Follow-Up-Seminar "Aktiv gegen Diskriminierung: Was Verbände vor Gericht erreichen können!" statt. Eingeladen hatten das Deutsche Institut für Menschenrechte, Projekt "Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz für Verbände", und der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK). Neben den Beteiligungsmöglichkeiten für Verbände in nationalen und internationalen Gerichts- und Beschwerdeverfahren zum Diskriminierungsschutz ging es bei diesem Folgeseminar insbesondere um Umsetzungs- und Anwendungsstrategien der gerichtlichen Verbandsinstrumente sowie Beratungsarbeit zum Diskriminierungsschutz. Als Gastreferent berichtete Tarek Naguib von der Organisation Egalité Handicap über eine Verbandsklage gegen die Fluggesellschaft easyJet in der Schweiz und stellte strategische Überlegungen hierzu vor.
Weitere Informationen zur Verbandsklage gegen easyJet
Rückblick: 6. Verbändekonsultation der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention
Am 2. März 2011 fand im Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin die 6. Verbändekonsultation statt. Die regelmäßig stattfindenden Treffen dienen dem Austausch zwischen der Monitoring-Stelle und den behindertenpolitischen Verbänden über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Vertreterinnen und Vertreter von rund 30 Behindertenverbänden nahmen teil. Im Mittelpunkt stand diesmal das Thema "Staatenbericht und Parallelberichte".
Tagesordnung der 6. Verbändekonsultation
Impressum
Herausgeber: Deutsches Institut für Menschenrechte, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Zimmerstr. 26/27 10969 Berlin
Website: www.institut-fuer-menschenrechte.de
V. i. S. d. P.: Bettina Hildebrand, E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Redaktion: Ingrid Scheffer, E-Mail: scheffer@institut-fuer-menschenrechte.de
Rechtliche Hinweise: Der Newsletter des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist urheberrechtlich geschützt. Das Copyright liegt beim Deutschen Institut für Menschenrechte. Das Deutsche Institut für Menschenrechte übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte externer Websites, auf die vom Newsletter oder von der Website des Instituts aus verlinkt wird. Ihre Daten behandeln wir vertraulich. Ihre Angaben werden nicht an Dritte weitergegeben.
ISSN: 1867-4453
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