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Newsletter Januar 2012
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UN-Generalversammlung bekräftigt die Pariser Prinzipien zu Nationalen Menschenrechtsinstitutionen![]() © Rainer Sturm/PIXELIO www.pixelio.de Am 19. Dezember 2011 nahm die UN-Generalversammlung im Konsens eine Resolution zu Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (A/RES/66/169) an. Mit Unterstützung des International Coordinating Committee (ICC) der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen konnte Deutschland als Hauptsponsor der Resolution 59 Staaten aus aller Welt als Ko-Sponsoren gewinnen. Die Resolution bekräftigt die Pariser Prinzipien als Maßstab für die Ausgestaltung Nationaler Menschenrechtsinstitutionen (NHRI) und bekennt sich zum Akkreditierungsverfahren durch das ICC. Sie begrüßt die Stärkung der Mitwirkungsrechte akkreditierter Nationaler Menschenrechtsinstitutionen im Menschenrechtsrat als Ergebnis des Review-Prozesses 2011. Es ist zu hoffen, dass die Generalversammlung in zwei Jahren – zum 20-jährigen Jubiläum ihrer Annahme der Pariser Prinzipien – auch die Mitwirkungsrechte von NHRIs in anderen UN-Gremien stärkt. Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert die gesetzliche Verankerung angemessener Vorkehrungen![]() Dr. Valentin Aichele © viertel vor 8 FOTO Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention fordert die Gesetzgeber in Bund und Ländern auf, "angemessene Vorkehrungen" im deutschen Recht gesetzlich zu verankern. "Angemessene Vorkehrungen sind für einen behinderten Menschen der Schlüssel zu einem gleichberechtigten Leben", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, anlässlich der Veröffentlichung des Positionspapiers "Barrieren im Einzelfall überwinden: Angemessene Vorkehrungen gesetzlich verankern". Unter angemessenen Vorkehrungen versteht die UN-Behindertenrechtskonvention Maßnahmen, mit denen im Einzelfall erkennbare Barrieren beiseite geräumt werden. Dazu gehören beispielsweise die Verständigung in Leichter Sprache, die Anpassung von Arbeits- und Organisationsabläufen, etwa individuelle Pausenregelungen oder die Möglichkeit zu Teilzeit-Arbeit, aber auch bauliche Veränderungen, die unter Umständen kostspielig sein können. Bislang sind angemessene Vorkehrungen im deutschen Recht nur punktuell verankert. Angemessene Vorkehrungen sind jedoch in der UN-Behindertenrechtskonvention von zentraler Bedeutung, die Versagung im Einzelfall verurteilt sie als Diskriminierung. Individualbeschwerdeverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention verabschiedetDie Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 19. Dezember 2011 das 3. Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Das Zusatzprotokoll beinhaltet ein Individualbeschwerdeverfahren speziell für Kinder. Dieses eröffnet die Möglichkeit, eine Verletzung der Kinderrechtskonvention beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf geltend zu machen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt das neue Protokoll zur Durchsetzung von Kinderrechten. Für betroffene Kinder eröffnet sich dadurch auf internationaler Ebene die Möglichkeit, ihre Rechte aus der Konvention und den bereits existierenden zwei Zusatzprotokollen geltend zu machen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte gratuliert Prof. Dr. Lothar Krappmann zum BundesverdienstkreuzProf. Dr. Lothar Krappmann ist am 20. Dezember 2011 in Anerkennung seiner besonderen Verdienste um die Kinderrechtsarbeit auf nationaler und internationaler Ebene mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet worden. Das Deutsche Institut für Menschenrechte gratuliert herzlich zu dieser Ehrung. Einladung: Ringvorlesung "Gleichberechtigung und Anerkennung von Differenz", 25. Januar, 1. und 8. Februar 2012, Berlin![]() Dr. Sigrid Arnade © privat Die nächsten Themen der Ringvorlesung "Gleichberechtigung und Anerkennung von Differenz", einer Kooperation des European Master in Childhood Studies and Children's Rights (EMCR) mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte: Am 25. Januar spricht Dr. Sigrid Arnade über "Die UN-Behindertenrechtskonvention: Ein Kompass für die Behindertenpolitik". Am 1. Februar referiert Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Instituts, über "Diskriminierungsschutz und Geschlecht: Die UN-Konvention zur Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)". Am 8. Februar spricht Ammo Recla über "Sexuelles Begehren und Anerkennung: Queer Perspectives". Einladung: Fortbildung "Arbeitsausbeutung und Menschenhandel – Handlungsmöglichkeiten für die Migrations- und Flüchtlingsberatung", 15. März 2012, Schwerin, und 22. März 2012, MünchenDas Projekt "Zwangsarbeit heute" am Deutschen Institut für Menschenrechte lädt gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zu regionalen Fortbildungen in Schwerin und München zum Thema Arbeitsausbeutung und Menschenhandel für Flüchtlings- und Migrationsberatungsstellen ein. Arbeitsausbeutung und Menschenhandel sind auch in Deutschland in vielen Branchen Realität. Zum Beispiel in der Pflege, im Haushalt, der Gastronomie, auf dem Bau oder in der Prostitution. Die Betroffenen leisten schwere Arbeit und ihnen steht dafür die Zahlung von Lohn zu. Viele von ihnen sind Migrantinnen und Migranten. Ziele der Veranstaltungen sind die Information über Formen von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel, die Rechte der Betroffenen und deren Durchsetzung, sowie die Vorstellung der Handlungsmöglichkeiten von Beratungsstellen und Organisationen des Migrations- und Flüchtlingsbereichs. Die Fortbildungen richten sich an Beraterinnen und Berater aus der Migrations- und Flüchtlingsarbeit und sollen dazu dienen, die regionale Vernetzung mit anderen Akteuren, wie Fachberatungsstellen gegen Menschenhandel und Gewerkschaften, zu unterstützen. Thema Datenschutz: Interviewpartnerinnen und –partner gesuchtGlauben oder wissen Sie, dass persönliche Daten von Ihnen unrechtmäßig gespeichert oder verarbeitet werden? Haben Sie sich in den letzten drei Jahren dagegen gewehrt oder ernsthaft überlegt dies zu tun? Das Deutsche Institut für Menschenrechte sucht für eine Studie im Auftrag der EU-Grundrechteagentur Menschen ab 18 Jahren, die über ihre Erfahrungen mit Beschwerdemöglichkeiten im Datenschutzbereich (Anrufung von Datenschutzbeauftragten, Widersprüche gegen Verwaltungsentscheidungen oder Klagen) berichten wollen. Eric Töpfer, Deutsches Institut für Menschenrechte, Menschenrechtspolitik Inland/Europa, Zimmerstraße 26/27, 10969 Berlin, Telefon: 030 25 93 59 – 20, E-Mail: toepfer@institut-fuer-menschenrechte.de Selbstverständlich werden wir Ihre Angaben vertraulich behandeln. Gern stehen wir für telefonische Nachfragen zur Verfügung. Neue Publikationen![]() Positionen Nr. 5 "Barrieren im Einzelfall überwinden: Angemessene Vorkehrungen gesetzlich verankern" erschienen Menschen mit Behinderungen haben nach der UN-Behindertenrechtskonvention ein Recht auf "angemessene Vorkehrungen". Dadurch soll erreicht werden, dass sie ihre Rechte gleichberechtigt mit nicht-behinderten Menschen wahrnehmen können. Die deutsche Rechtsordnung kennt angemessene Vorkehrungen bislang allerdings nur in seltenen Fällen. Die Publikation der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention erläutert, was die Konvention unter angemessenen Vorkehrungen versteht und macht Vorschläge, wie sie im deutschen Recht gesetzlich verankert werden können. Artikelreihe "Menschenrechte" im Anwaltsblatt: "Das Individualbeschwerdeverfahren zu den UN-Fachausschüssen" erschienen In der Artikelreihe "Menschenrechte" des Deutschen Instituts für Menschenrechte im Anwaltsblatt des Deutschen Anwaltvereins ist der Beitrag "Das Individualbeschwerdeverfahren zu den UN-Fachausschüssen" von Nina Althoff erschienen. Die Beiträge des Instituts wollen Anwältinnen und Anwälte mit den Menschenrechten und internationalen Mechanismen vertraut machen, damit UN-Menschenrechtsverträge und die Europäische Menschenrechtskonvention verstärkt zu einem festen Bestandteil in der anwaltlichen Arbeit werden. Zum Artikel "Das Individualbeschwerdeverfahren zu den UN-Fachausschüssen" Handbuch "Die UN-Kinderrechtskonvention. Geltung und Anwendbarkeit in Deutschland nach der Rücknahme der Vorbehalte" - 2., überarbeitete Auflage erschienen Das Handbuch "Die UN-Kinderrechtskonvention. Geltung und Anwendbarkeit in Deutschland nach der Rücknahme der Vorbehalte" von Hendrik Cremer ist im Januar 2012 in zweiter, überarbeiteter Auflage erschienen. Essay "Menschenrechte dringend gesucht: Neue Strategien für die Menschenrechtspolitik gegenüber dem Nahen Osten und Nordafrika" auf Arabisch - 2., überarbeitete Auflage erschienen Die arabische Version des Essays "Menschenrechte dringend gesucht: Neue Strategien für die Menschenrechtspolitik gegenüber dem Nahen Osten und Nordafrika" von Nahed Samour und Anna Würth ist im Dezember 2011 in zweiter, überarbeiteter Auflage erschienen. Diesen Essay gibt es auch auf Deutsch. Studie "Entwicklung tragfähiger Unterstützungsstrukturen für die Betroffenen von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung" erschienen Die Ende 2009 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Auftrag gegebene Studie "Entwicklung tragfähiger Unterstützungsstrukturen für die Betroffenen von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung" ist veröffentlicht. Im Rahmen des Projektes „Zwangsarbeit heute“ des Instituts wurde die Teilstudie "Untersuchung der arbeitsgerichtlichen Verfahren im Bereich des Menschenhandels zur Arbeitsausbeutung" verfasst. Ziel des Forschungsvorhabens war es, zu analysieren, ob und wie es Betroffenen von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung gelingt, ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche geltend zu machen. Die Gesamt-Studie wurde von einem Projektverbund erstellt und von dem Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess e. V. koordiniert. Sie besteht aus zwei Teilen: der erste setzt sich aus Einzelstudien über das Vorkommen und die Häufigkeit sowie die rechtliche Einordnung des Phänomens Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung zusammen. Im zweiten Teil wurden, ausgehend von einer Bestandsaufnahme, Empfehlungen und Konzepte für Unterstützungsstrukturen für Betroffene von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung entwickelt. Übersicht aller Publikationen des Instituts: BibliothekNeuerwerbungen der Bibliothek Die Neuerwerbungen der Bibliothek können im Online-Katalog eingesehen werden. Eine thematische Eingrenzung der neuen Titel anhand der Hauptgruppen der Aufstellungssystematik ist möglich. Unsere Neuerwerbungen finden Sie auch in LibraryThing
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Die Öffnungszeiten der Bibliothek: Telefon: 030 – 259 359 – 10 Pressespiegel![]() In unserem Pressespiegel finden Sie ausgewählte Berichte über das Deutsche Institut für Menschenrechte sowie Berichte, in denen Instituts-Mitarbeitende zitiert werden. Sie wollen mehr wissen?Besuchen sie unsere vier Websites: www.institut-fuer-menschenrechte.de www.inklusion-als-menschenrecht.de www.aktiv-gegen-diskriminierung.de www.ich-kenne-meine-rechte.de ImpressumHerausgeber: Website: www.institut-fuer-menschenrechte.de V. i. S. d. P.: Redaktion: Rechtliche Hinweise: ISSN: 1867-4453 Bitte beachten Sie:
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