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Newsletter Februar 2011
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Neue Strategien für die Menschenrechtspolitik gegenüber dem Nahen Osten und Nordafrika notwendig![]() Dr. Anna Würth © DIMR/S. Pietschmann Das Deutsche Institut für Menschenrechte beschäftigt sich seit zehn Jahren mit der Menschenrechtspolitik Deutschlands gegenüber Staaten mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit im Nahen Osten und Nordafrika (MENA-Region). Darauf aufbauend zeigt der aktuelle Essay "Menschenrechte dringend gesucht: Neue Strategien für die Menschenrechtspolitik gegenüber dem Nahen Osten und Nordafrika" von Nahed Samour und Anna Würth die Prioritäten für eine zukünftige Menschenrechtspolitik der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik auf. Die Demonstrationen der vergangenen Wochen in Tunesien, Ägypten und einigen anderen arabischen Ländern sind nach Einschätzung der Autorinnen zwar vor allem gegen autoritäre und repressive Machthaber gerichtet, dennoch seien die Proteste auch als deutliche Botschaft an die Politik des Westens zu interpretieren. "Sie zeigen, dass das In-Kauf-Nehmen schwerer und systematischer Menschenrechtsverletzungen keine dauerhafte Stabilität und Sicherheit in der Region gewährt." Noch sei nicht abzusehen, in welche Richtung sich die Politik in einzelnen Ländern der Region entwickeln werde. Doch schon jetzt stünden die Chancen für externe Akteure des Westens gut, eine wirkungsvollere Menschenrechtspolitik gegenüber der Region umzusetzen. Maßnahmen der Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit, gleich in welchem Bereich, müssten sich vor dem Hintergrund der demografischen Verhältnisse verstärkt auf junge Menschen konzentrieren und Beiträge zu ihrer Beteiligung, Bildung und Beschäftigung ermöglichen. Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Zwangsheirat greift zu kurz![]() Dr. Petra Follmar-Otto © DIMR/S. Pietschmann Der derzeit verhandelte Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Zwangsheirat greift zu kurz. Zu dieser Einschätzung kommt Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa am Deutschen Institut für Menschenrechte und Autorin der gerade erschienenen Publikation "aktuell 01/2011". Die Zwangsverheiratung vor allem von jungen Frauen sei in den vergangenen Jahren zu Recht als weit reichende Verletzung von Menschenrechten in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt, so Follmar-Otto in ihrer Publikation. Der derzeit verhandelte Gesetzentwurf der Bundesregierung sehe Schritte zur Stärkung der Rechte von Betroffenen vor. Mit der im Entwurf zugleich vorgesehenen Erhöhung der Ehebestandszeit laufe er jedoch Gefahr, dieses Ziel zu konterkarieren. 9. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik: Institut spricht Empfehlungen an die Bundesregierung aus![]() Prof. Dr. Beate Rudolf © DIMR/S. Pietschmann Am 19. Januar 2011 fand eine öffentliche Anhörung des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum 9. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen statt. Das Deutsche Institut für Menschenrechte und Nichtregierungsorganisationen nahmen in der Anhörung Stellung. Beate Rudolf, Direktorin des Instituts, unterstrich, dass das Institut eine Stellungnahme der Regierung zu der Frage vermisse, ob und wie diese sich zu den Empfehlungen der Vertragsausschüsse der Vereinten Nationen positionieren werde. Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages Institut fordert Änderung des deutschen AsylverfahrensgesetzesDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 21. Januar 2011 auf die Beschwerde eines afghanischen Asylsuchenden hin entschieden, dass dessen Überstellung aus Belgien nach Griechenland im Rahmen des EU-Verteilungsverfahrens (Dublin-Verfahren) ihn in seinen Menschenrechten verletzt hat. Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt diese Entscheidung, da sie den Grundrechtsschutz für Flüchtlinge in Europa entscheidend stärkt. "Sie macht aber auch eine Änderung des deutschen Asylverfahrensgesetzes notwendig", erläuterte Beate Rudolf, Direktorin des Instituts. "Die deutsche Drittstaatenregelung, die vorläufigen Rechtsschutz gegen die Abschiebung in einen so genannten sicheren Drittstaat ausschließt, ist nicht mehr haltbar." Die vom Bundesinnenministerium kürzlich verfügte einjährige Aussetzung von Überstellungen von Flüchtlingen nach Griechenland sei im Lichte des Urteils nicht ausreichend, betonte die Juristin. Pressemitteilung zu diesem Thema Ruth Weinzierl (2009): Der Asylkompromiss 1993 auf dem Prüfstand Institut berät Nationale Menschenrechtsinstitution in Aserbaidschan![]() Andrea Kämpf © DIMR/S. Pietschmann Das Deutsche Institut für Menschenrechte berät im Rahmen eines von der EU geförderten "Twinning"-Projektes die Nationale Menschenrechtsinstitution in Aserbaidschan. Twinning verfolgt das Ziel, neuen EU-Mitgliedstaaten oder -Beitrittskandidaten oder möglichen Kandidatenländern bei der Entwicklung moderner und effizienter Verwaltungen mit den Strukturen, Humanressourcen und Managementfertigkeiten zu helfen. Twinning bietet Verwaltungen und halböffentlichen Organisationen in diesen Ländern den Rahmen für eine Zusammenarbeit mit ihren Pendants innerhalb der EU. Ende Februar sollen bei einem ersten Treffen in Aserbaidschan konkrete Aktivitäten vereinbart werden. Schwerpunkte werden voraussichtlich die Ausgestaltung des Nationalen Folterpräventionsmechanismus, Weiterbildung zu verschiedenen Menschenrechtsthemen, Aspekte der Organisationsentwicklung sowie der Dialog mit der Zivilgesellschaft sein. Wolfgang Heinz, Andrea Kämpf und die ehemalige stellvertretende Direktorin des Instituts, Frauke Seidensticker, werden die aserbaidschanische Menschenrechtsinstitution beraten. Weitere Partner des Projektes sind die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) und das Auswärtige Amt. Weitere Informationen bei Andrea Kämpf, Website der Nationalen Menschenrechtsinstitution in Aserbaidschan Institut beteiligt sich an Studie zum Geberverhalten zur Förderung von LSBTI-Menschenrechtsprojekten im globalen Süden und OstenDas Deutsche Institut für Menschenrechte beteiligt sich an einer Studie der gemeinnützigen Gesellschaft Dreilinden. Diese untersucht bereits zum zweiten Mal das deutsche Geberverhalten zur Förderung der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen im globalen Süden und Osten. Dahinter steht die Frage, wie politische Zielsetzungen in konkrete Entwicklungszusammenarbeit umgesetzt werden. Die Fragebögen wurden Ende Januar verschickt. Organisationen die sich beteiligen möchten, finden weitere Informationen auf der Institutswebsite 6. Tagung des Expertenausschusses des UN-Menschenrechtsrats in Genf![]() Dr. Wolfgang S. Heinz © DIMR/S. Pietschmann Der Expertenausschuss des UN-Menschenrechtsrats tagte vom 17. bis 21. Januar in Genf. Auf seiner 6. Sitzung beschloss der Ausschuss, dem Menschenrechtsrat seine Abschlussberichte zu den Themen "Vermisste Menschen in bewaffneten Konflikten" und "Diskriminierung im Kontext des Menschenrechts auf Nahrung" zuzuleiten. Besprochen wurde zudem der erste Bericht zu einer Erklärung der Generalversammlung über das Recht der Völker auf Frieden; dieser ging zur Diskussion an den Menschenrechtsrat. Als neues Thema schlägt der Ausschuss eine Studie vor zum Thema "Rechte von Menschen, die in ländlichen Gebieten wohnen", mit einem besonderen Augenmerk auf der Situation von Frauen. Erstmals diskutiert wurden die Themen "Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Menschenrechte" und "Menschenrechte und internationale Solidarität". Der Ausschuss debattierte zudem über die Evaluierung der ersten fünf Jahre des Menschenrechtsrats. Wolfgang S. Heinz, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte, ist einer der stellvertretenden Vorsitzenden des Expertenausschusses. Recherche-Stipendium 2010 "Menschen - Recht - Behinderung" erfolgreich abgeschlossenDas Recherche-Stipendium 2010 des Deutschen Instituts für Menschenrechte Einladung: Fachtag "Arbeitsausbeutung und Menschenhandel in Deutschland – Unterstützungsansätze für betroffene Migrant/innen und Flüchtlinge", 1. April 2011, BerlinArbeitsausbeutung und Menschenhandel sind auch in Deutschland Realität, zum Beispiel in der Pflege, im Haushalt, der Landwirtschaft, auf dem Bau oder in der Prostitution. Viele der Betroffenen sind Migrantinnen und Migranten. Was sind Erscheinungsformen von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung? Welche Rechte haben Betroffene und wie können sie diese durchsetzen? Um diese und weitere Fragen wird es bei einem Fachtag am 1. April in Berlin gehen. Der Fachtag dient dazu, über Arbeitsausbeutung und Menschenhandel als Themen in der Migrations- und Flüchtlingsarbeit zu informieren, Ansätze in der praktischen Arbeit vorzustellen und einen praxisbezogenen Austausch zu ermöglichen. Die Tagung wird vom Deutschen Institut für Menschenrechte in Kooperation mit dem Diakonischen Werk der EKD veranstaltet und aus Mitteln des Projekts "Zwangsarbeit heute" finanziert, das von der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" gefördert wird. Rückblick: Veranstaltung "UN-Sicherheitsrat: Arbeitsweise und Einflussmöglichkeiten"![]() Susanne Baumann, Beate Wagner, Andrew Hudson, Wolfgang Heinz (v. l.) © Alfredo Märker (DGVN) Das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen und Crisis Action luden am 15. Februar 2011 zu einem Gespräch in Berlin über den UN-Sicherheitsrat ein. Dabei ging es um verschiedene Fragen, etwa wie der UN-Sicherheitsrat arbeitet, wie die Zivilgesellschaft auf Entscheidungsprozesse des Gremiums Einfluss nehmen und was Deutschland in den nächsten zwei Jahren als nicht-ständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat bewirken kann. Andrew Hudson, Direktor Crisis Action New York, sprach über seine Erfahrungen als NGO-Lobbyist beim UN-Sicherheitsrat, Wolfgang S. Heinz, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte, referierte über die Bedeutung der Menschenrechte bei der Mandatierung der UN-Friedensoperationen. Beate Wagner, Generalsekretärin der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen, moderierte die gut besuchte Veranstaltung. UN Security Council - and Human Rights? (Power Point, 317 KB, nicht barrierefrei) Rückblick: Seminar mit der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e. V. zum Thema Diskriminierungsschutz![]() Dr. Nina Althoff © DIMR/S. Pietschmann "Aktiv gegen Diskriminierung: Was Verbände vor Gericht erreichen können" - unter diesem Motto veranstaltete das Deutsche Institut für Menschenrechte in Kooperation mit der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e. V. (ISL) vom 28. bis 30. Januar 2011 ein Seminar in Kassel. Thema des Seminars waren die Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten von Verbänden in Gerichtsverfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dem Sozialgesetzbuch IX und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). 15 haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende der ISL aus ganz Deutschland nahmen teil. Das Seminar fand im Rahmen des Projektes "Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz für Verbände" statt. Ein Follow-Up-Seminar ist für April 2011 geplant. Weitere Informationen zum Projekt "Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz für Verbände" Rückblick: Institut lud zur Fortbildung für SpezialbibliothekenAm 21. Januar 2011 lud die Bibliothek des Deutschen Instituts für Menschenrechte zu einem eintägigen Seminar ein, in dem die Bedeutung des europäischen Menschenrechtsschutzes für Deutschland im Mittelpunkt stand. Schwerpunkte waren das Beschwerdeverfahren des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die Berichte über Deutschlandbesuche der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) und das Menschenrechtsbildungsprogramm des Europarates. Die Teilnehmerinnen aus Spezialbibliotheken und Ausbildungseinrichtungen lernten darüber hinaus Websites, Datenbanken und Linksammlungen kennen, die sie für die Informationsarbeit in ihrer Einrichtung nutzen können. Es handelte sich um ein Follow-up-Seminar zu einer dreitägigen Studienreise nach Straßburg im September 2010 zum Thema "Informationskompetenz im Bereich Menschenrechte: Das Menschenrechtsschutzsystem des Europarates", die von der Initiative Fortbildung für wissenschaftliche Spezialbibliotheken durchgeführt worden war. PublikationenEssay: Menschenrechte dringend gesucht: Neue Strategien für die Menschenrechtspolitik gegenüber dem Nahen Osten und Nordafrika Das Deutsche Institut für Menschenrechte beschäftigt sich seit zehn Jahren mit der Menschenrechtspolitik Deutschlands gegenüber Staaten mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit im Nahen Osten und in Nordafrika (MENA-Region). Darauf aufbauend zeigt der vorliegende Essay die Prioritäten für eine zukünftige Menschenrechtspolitik in der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik auf. Er richtet sich an Parlament, Bundesregierung und Zivilgesellschaft. Essay No. 11: Lebenselixier und letztes Tabu - Die Menschenrechte auf Wasser und Sanitärversorgung Essay No. 11: Lebenselixier und letztes Tabu - Die Menschenrechte auf Wasser und Sanitärversorgung ![]() aktuell 1/2011 Die Zwangsverheiratung vor allem von jungen Frauen ist in den vergangenen Jahren zu Recht als weit reichende Verletzung von Menschenrechten in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt. Ein derzeit verhandelter Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht Schritte zur Stärkung der Rechte von Betroffenen vor. Mit der im Entwurf zugleich vorgesehenen Erhöhung der Ehebestandszeit läuft er jedoch Gefahr, dieses Ziel zu konterkarieren. BibliothekNeuerwerbungen der Bibliothek Die Neuerwerbungen der Bibliothek können im Online-Katalog eingesehen werden. Eine thematische Eingrenzung der neuen Titel anhand der Hauptgruppen der Aufstellungssystematik ist möglich. Unsere Neuerwerbungen finden Sie auch in LibraryThing
"Current Contents": Die Öffnungszeiten der Bibliothek: Telefon: 030 – 259 359 – 10 Sie wollen mehr wissen?Besuchen sie unsere vier Websites: www.institut-fuer-menschenrechte.de www.inklusion-als-menschenrecht.de www.aktiv-gegen-diskriminierung.de www.ich-kenne-meine-rechte.de ImpressumHerausgeber: Website: www.institut-fuer-menschenrechte.de V. i. S. d. P.: Redaktion: Rechtliche Hinweise: ISSN: 1867-4453 Bitte beachten Sie:
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