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Newsletter April 2011
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10 Jahre Deutsches Institut für Menschenrechte: Bundestagspräsident Lammert betont Bedeutung der Menschenrechte für die deutsche Politik![]() Der Präsident des Deutschen Bundestages, Norbert Lammert, hat die Bedeutung der Menschenrechte für die deutsche Politik betont. Anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Deutschen Instituts für Menschenrechte sagte Lammert am Dienstagabend in Berlin, Deutschland habe mit Blick auf seine Geschichte eine besondere Veranlassung, die Menschenrechte zu beachten. Nirgendwo sei jemals systematischer der Nachweis geführt worden, dass die Würde des Menschen antastbar sei, als in Deutschland, betonte der Bundestagspräsident. Der Jahresbericht von Amnesty International komme zu dem Ergebnis, dass es 2010 Menschenrechtsverletzungen in 159 Ländern gegeben habe, sagte Lammert. In 111 Ländern seien Menschen gefoltert und misshandelt worden. "Der Kampf um die Durchsetzung der Menschenrechte geht weiter", zitierte Lammert den Philosophen Jürgen Habermas. Mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 sei ein Standard gesetzt worden, der den Opfern von Menschenrechtsverletzungen bewusst machen könne, dass ihr Leiden nicht den Charakter eines Naturschicksals habe. "Menschenrechte sind keine Naturgesetze", fügte der Bundestagspräsident hinzu: "Sie sind von Menschen formuliert, werden von Menschen verletzt und müssen von Menschen durchgesetzt werden." Zur Bedeutung des Deutschen Instituts für Menschenrechte sagte Lammert, der Bundestag sei nicht irgendein, sondern ein zentraler Adressat des Instituts. Er verknüpfte damit die Bitte an das Institut, die Arbeit "so konsequent wie bisher fortzusetzen". Das Parlament werde in den nächsten Jahren ein verlässlicher Partner sein, sagte Lammert. Institut begrüßt Verabschiedung der neuen Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche GewaltAm 7. April 2011 verabschiedete das Ministerkomitee des Europarats nach schwierigen Verhandlungen zwischen den Mitgliedsstaaten die neue Konvention gegen Gewalt gegen Frauen. Damit entsteht auf europäischer Ebene zum ersten Mal ein Menschenrechtsvertrag gegen Gewalt gegen Frauen, der die Staaten zu umfassenden und koordinierten Maßnahmen in der Prävention, bei Schutz- und Unterstützungsangeboten sowie im Straf-, Zivil- und Ausländerrecht verpflichtet. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat für die Europäische Gruppe der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen an der Aushandlung der Konvention mitgewirkt und wesentlich dazu beigetragen, dass ein wirksamer Überwachungsmechanismus in der Konvention verankert werden konnte. Die Konvention wird den Staaten des Europarats voraussichtlich ab dem 11. Mai zur Zeichnung offen stehen. Das Institut empfiehlt der Bundesregierung, die in den Verhandlungen eine wichtige Rolle gespielt hat, die Konvention nun auch zügig zu zeichnen, zu ratifizieren und umzusetzen. Institut legt Studie zur Rolle von Frauen in Friedensprozessen vorSind Frauen nur Opfer von bewaffneten Konflikten? Oder nehmen sie, wie es die UN-Sicherheitsratsresolution 1325 bereits vor mehr als zehn Jahren forderte, aktive Rollen in Friedenseinsätzen und Friedensverhandlungen ein? Bewirken die kostspieligen internationalen Friedensmaßnahmen überhaupt eine Veränderung der Lebenssituation von Frauen? Wie sind die Beiträge der Bundesregierung zur Umsetzung der Resolution einzuschätzen? Diese Fragen untersuchen Jana Arloth und Frauke Seidensticker in ihrer jetzt veröffentlichten Studie "Frauen als Akteurinnen in Friedensprozessen", die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wurde. Die Autorinnen sehen zwar noch Defizite in der Umsetzung der Resolution, aber sie identifizieren auch positive Veränderungen in der Praxis der Friedensmissionen. Die Menschenrechts-Expertinnen würdigen die Beiträge Deutschlands zur verbesserten Umsetzung der Resolution, sprechen sich jedoch für eine besser koordinierte Strategie aus, die die Maßnahmen von Ministerien, Bundeswehr und Nichtregierungsorganisationen bündelt. Institut fordert Änderungen der Regelungen zur Abschiebungshaft und zur Inhaftierung von Minderjährigen![]() Prof. Dr. Beate Rudolf © DIMR/S. Pietschmann Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat dem Gesetzgeber anlässlich des bevorstehenden Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union in deutsches Recht empfohlen, gesetzliche Regelungen zur Abschiebungshaft zu ändern. "Der Gesetzgeber sollte die in Deutschland mögliche Haftdauer von 18 Monaten deutlich senken; zudem sollte er eine Regelung schaffen, welche die Anordnung von Abschiebungshaft gegenüber unbegleiteten Minderjährigen grundsätzlich untersagt", erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Instituts. Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention legt Eckpunkte für ein inklusives Bildungssystem vorDr. Valentin Aichele © DIMR/S. Pietschmann Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat die aktuellen Papiere der Kultusministerkonferenz (KMK) zur inklusiven Bildung kritisiert. "Die Papiere spiegeln die verbindliche Richtungsentscheidung der UN-Behindertenrechtskonvention für ein inklusives Bildungssystem nicht wider", erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, anlässlich der Veröffentlichung der "Eckpunkte der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems". Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Konvention in Deutschland seien entschlossene systematische Anstrengungen in den Bundesländern notwendig, um die Trennung von behinderten und nicht behinderten Kindern im Unterricht strukturell zu überwinden. Einladung: Lesung und Gespräch mit Zafer Şenocak, 8. Juni 2011, Berlin![]() Zafer Şenocak © D. Außerhofer Im Rahmen der "Langen Nacht der Bibliotheken" liest Zafer Şenocak am 8. Juni 2011 um 19 Uhr in der Bibliothek des Instituts aus seinem neuen Buch "Deutschsein: Eine Aufklärungsschrift". Wer ist deutsch, wer keinesfalls und wer kann es werden? Ist die Vorstellung einer homogenen deutschen Nation, die sich vor allem auf Herkunft und Religion gründet, nicht längst überholt? In seinem neuen Buch entwirft der in Berlin lebende Şenocak einen universellen Begriff von Zivilisation, der auf den Menschenrechten und den Werten der Aufklärung basiert. Die Bibliothek ist in dieser Nacht bis 22 Uhr für Besichtigungen geöffnet. "ohne wasser läuft nix!" - Jugend-Fotowettbewerb läuft noch bis 30. April 2011![]() Welche Bedeutung haben die Rechte auf Wasser und Sanitärversorgung für die Menschen überall auf der Welt? Jugendliche zwischen 15 und 26 Jahren sind eingeladen, Fotos zum Motto des Fotowettbewerbs "trinken : waschen : spülen - ohne Wasser läuft nix!" in den Kategorien "Reportage" und "Konzept" auf der Wettbewerbsplattform zoomhumanrights hochzuladen. Einsendeschluss ist der 30. April 2011. Veranstalter des Fotowettbewerbs "zoom human rights" sind das Deutsche Institut für Menschenrechte und das Deutsche Jugendherbergswerk. Essay "Lebenselixier und letztes Tabu" zu den Rechten auf Wasser und Sanitärversorgung erschienenInga Winkler © DIMR/S. Pietschmann "Die Rechte auf Wasser und Sanitärversorgung müssen weltweit verwirklicht werden", erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, anlässlich des Weltwassertages am 22. März. Der Mangel an Trinkwasser und Sanitärversorgung habe gravierende Folgen für die Gesundheit, Bildung und Erwerbstätigkeit der Menschen. Rudolf: "Wasser und Sanitärversorgung sind essenziell für ein Leben in Würde." Inga Winkler, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut, erläuterte anlässlich der Veröffentlichung ihrer Publikation "Lebenselixier und letztes Tabu - Die Menschenrechte auf Wasser und Sanitärversorgung": "Die Rechte auf Wasser und Sanitärversorgung sind von der gleichen fundamentalen Bedeutung und haben denselben rechtlichen Status wie alle anderen Menschenrechte." Die Herausforderung sei nun, diese Rechte umzusetzen und damit eine spürbare Verbesserung im Leben von Milliarden Menschen zu bewirken. Sonderberichterstatterin zum Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung – Mandat verlängert![]() Catarina de Albuquerque © C. de Albuquerque Der UN-Menschenrechtsrat hat am 24. März 2011 das Mandat von Catarina de Albuquerque verlängert. Das Mandat mit dem bisherigen Titel "Unabhängige Expertin zum Thema der menschenrechtlichen Verpflichtungen bezogen auf den Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitärversorgung" wurde damit zugleich in "Sonderberichterstatterin zum Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung" umbenannt. Die Amtsperiode beträgt weitere drei Jahre. Das Deutsche Institut für Menschenrechte unterstützt und berät seit 2009 mit einem Projekt zu den Rechten auf Wasser und Sanitärversorgung das Mandat von Catarina de Albuquerque. Institut kritisiert geplante Erhöhung der Ehebestandszeit als Gefahr für Opfer von Zwangsverheiratung und Gewalt![]() Dr. Petra Follmar-Otto © DIMR/S. Pietschmann Anlässlich der Bundestagsanhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Zwangsheirat im März 2011 kritisierte das Deutsche Institut für Menschenrechte die geplante Erhöhung der Ehebestandszeit von bislang zwei auf drei Jahre. Nach dem Entwurf muss eine eheliche Lebensgemeinschaft drei Jahre bestehen, bevor der nachgezogene Ehepartner ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten kann. "Wer Opfer von Zwangsverheiratung besser schützen will, muss die Erhöhung der Ehebestandszeit aus dem Gesetzentwurf streichen", erklärt Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa am Institut. Das ehegattenabhängige Aufenthaltsrecht werde in Fällen von Zwangsverheiratung und Ehehandel zum Teil gezielt eingesetzt, um insbesondere Frauen in erzwungenen Ehen und Gewaltsituationen zu halten, so Follmar-Otto. Institut beteiligt sich an Konsultation des BMZ für seine neue BildungsstrategieDas Deutsche Institut für Menschenrechte beteiligt sich an der Konsultation des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für seine neue Bildungsstrategie. Das Institut hebt dabei besonders hervor, dass das Recht auf Bildung eine kostenfreie Grundbildung und einen diskriminierungsfreien Zugang für alle Menschen garantiert. Um die Qualität von Bildung in Entwicklungsländern zu verbessern, seien Investitionen in die Lehrerinnen- und Lehrerbildung nicht ausreichend, vielmehr müssten auch die Rechte der Lernenden gestärkt werden, so das Institut in seiner Stellungnahme zum Thema vom 1. April 2011. Interview: "Wir wünschen uns ein schnelles Handeln für die Menschenrechte im Nahen Osten"![]() Dr. Anna Würth © DIMR/S. Pietschmann Interview mit Dr. Anna Würth, Leiterin des Referats Entwicklungszusammenarbeit am Deutschen Institut für Menschenrechte, über die westliche Menschenrechtspolitik, Politikberatung und die Universalität der Menschenrechte. Rückblick: Fachtag "Arbeitsausbeutung und Menschenhandel in Deutschland – Unterstützungsansätze für betroffene Migrant/innen und Flüchtlinge"![]() Praxisforum © DIMR Am 1. April 2011 trafen sich in Berlin rund 100 Vertreterinnen und Vertreter von Beratungsstellen, Verbänden und Organisationen der Migrations- und Flüchtlingsarbeit, um sich über Unterstützungsansätze für Betroffene von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel auszutauschen. Im Vordergrund des Fachtags stand die Frage, wie die Betroffenen durch Beratungs- und Informationsangebote in ihren Rechten gestärkt werden können. Dafür bedarf es einer Qualifizierung und Vernetzung der Beratungsarbeit sowie eines Ausbaus der Unterstützungsstrukturen, betonten die Anwesenden. Wichtige Themen waren das Schaffen von Zugängen zu Betroffenen, das Erkennen von Menschenhandel mittels Indikatoren sowie konkrete Wege der Durchsetzung von Arbeitsrechten. Die Tagung wurde vom Deutschen Institut für Menschenrechte in Kooperation mit dem Diakonischen Werk der EKD veranstaltet. Finanziert wurde sie aus Mitteln des Projekts "Zwangsarbeit heute", das von der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" gefördert wird. Rückblick: UN-Sonderberichterstatter für die Rechte Indigener Völker zu Gast im Institut![]() Andrea Kämpf © DIMR/S. Pietschmann Am 30. März 2011 war der UN-Sonderberichterstatter für die Rechte indigener Völker, James Anaya, zu Gast im Deutschen Institut für Menschenrechte. Vertreterinnen und Vertreter indigener Organisationen aus Afrika und Asien, Vertreterinnen sowie Vertreter der deutschen Zivilgesellschaft (Survival International, West Papua Netzwerk, FIAN und andere), die Referentin für indigene Völker des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Cornelia Henriksson, und Andrea Kämpf aus dem Referat Entwicklungszusammenarbeit diskutierten unter anderem, wie Entwicklungszusammenarbeit indigene Völker bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen kann und welchen Einfluss der Klimawandel, aber auch die Rohstoffindustrien auf ihre Lebensbedingungen haben. Eine zentrale Forderung an die deutsche Entwicklungszusammenarbeit war, bei der Auswahl staatlicher Partner auf die Offenheit für indigene Belange und Selbstbestimmung zu achten. Stärker als bisher sollte die deutsche Entwicklungszusammenarbeit einheimische zivilgesellschaftliche Organisationen darin unterstützen, Druck auf ihre Regierungen hinsichtlich indigener Belange auszuüben. Die Veranstaltung fand im Rahmen einer Studienreise für Indigenenvertreter und -vertreterinnen statt, die das Entwicklungspolitische Forum der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit ausrichtete. Tagung zu "Soldatenbildern" an der Universität der Bundeswehr in Hamburg![]() Dr. Wolfgang S. Heinz © DIMR/S. Pietschmann Vom 28. bis zum 30. März 2011 fand an der Universität der Bundeswehr in Hamburg die internationale Tagung „Soldatenbilder. Deutungen und Zumutungen zwischen Kontinuität und Diskontinuität“ teil. Rund 30 Beiträge aus Sicht verschiedener Wissenschaftsdisziplinen befassten sich mit Wahrnehmung und Wandel der Vorstellungen über das Militär vom Mittelalter bis heute. Wolfgang S. Heinz, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte, sprach über das Thema “Der Soldat im Menschenrechtsdiskurs”. Eine Publikation der Beiträge ist geplant. Anlässlich seines Besuchs in Hamburg referierte Heinz auch an der Führungsakademie der Bundeswehr über Menschenrechte und UN-Peacekeeping-Operationen im Rahmen des United Nations Staff Officer Course (UNSOC). Rückblick: Follow-Up-Seminar mit dem Deutschen Gehörlosen-Bund e. V.Sera Choi © DIMR/S. Pietschmann Vom 18. bis zum 20. März 2011 veranstaltete das Deutsche Institut für Menschenrechte gemeinsam mit dem Deutschen Gehörlosen-Bund ein Follow-Up-Seminar in München. Das Folgeseminar vermittelte unter anderem Kenntnisse zum Staatenberichts- und Einzelfallbeschwerdeverfahren an die Fachausschüsse der Vereinten Nationen. 18 haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende des Deutschen Gehörlosen-Bundes aus ganz Deutschland nahmen teil. Das Seminar fand im Rahmen des Projektes "Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz für Verbände" statt. Publikationen![]() Policy Paper No. 17: Abschiebungshaft und Menschenrechte. Zur Dauer der Haft und zur Inhaftierung von unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland Im März 2011 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union in deutsches Recht vorgelegt. Das Policy Paper bewertet diesen Entwurf aus menschenrechtlicher Perspektive. Es untersucht die Frage, ob es mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands vereinbar ist, Abschiebungshaft für eine Dauer von bis zu 18 Monaten anzuordnen. Darüber hinaus zeigt es auf, dass es unter Berücksichtigung der UN-Kinderrechtskonvention unzulässig ist, unbegleitete Minderjährige in Abschiebungshaft zu nehmen. Zum Policy Paper No. 17 "Abschiebungshaft und Menschenrechte" ![]() Stellungnahme der Monitoring-Stelle: Eckpunkte zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems (Primarstufe und Sekundarstufen I und II) Mit Empfehlungen an die Länder, die Kultusministerkonferenz (KMK) und den Bund. ![]() Broschüre "2001-2011 - Kompetenz und Engagement für Menschenrechte" Die Publikation zum zehnjährigen Bestehen reflektiert die Tätigkeit des Deutschen Instituts für Menschenrechte im Kontext wichtiger menschenrechtlicher Fragestellungen des vergangenen Jahrzehnts. ![]() Studie "Frauen als Akteurinnen in Friedensprozessen" Begleitstudie zum Werkstattgespräch "Frauen und bewaffnete Konflikte" anlässlich des 10. Jahrestages der UN-Resolution 1325. BibliothekNeuerwerbungen der Bibliothek Die Neuerwerbungen der Bibliothek können im Online-Katalog eingesehen werden. Eine thematische Eingrenzung der neuen Titel anhand der Hauptgruppen der Aufstellungssystematik ist möglich. 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