Aktuell
20. April 2012
Monitoring-Stelle veröffentlicht Hintergrundinformation zu ihrer Stellungnahme im Verfahren Gauer und andere ./. Frankreich vor dem EGMR
Die Monitoring-Stelle hatte gemeinsam mit anderen europäischen Nationalen Menschenrechtsinstitutionen im August 2011 eine Stellungnahme beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht. In dem vor dem Straßburger Gerichtshof anhängigen Fall (Gauer und andere ./. Frankreich) klagen fünf erwachsene Frauen mit geistiger Behinderung gegen den französischen Staat, weil ihnen in Frankreich ihre Fruchtbarkeit ohne ihre freiwillige Zustimmung genommen worden ist. Für Deutschland ist das Verfahren von Bedeutung, weil das deutsche Recht die Sterilisation behinderter erwachsener Frauen und Männer – wenn auch nur in engen Grenzen – ohne die freie und informierte Zustimmung der betroffenen Person zulässt.
Zu dieser Stellungnahme stellt die Monitoring-Stelle nun Hintergrundinformationen zur Verfügung.
Zu den Hintergrundinformationen
15. Februar 2012
"Information der Monitoring-Stelle anlässlich der Veröffentlichung der Thematischen Studie des UN-Hochkommissariats zur Partizipation von Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben" erschienen
Anlässlich der Veröffentlichung der Thematischen Studie des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte zur Partizipation von Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben hat die Monitoring-Stelle ein Informationspapier verfasst.
18. Januar 2012
Positionen Nr. 5 "Barrieren im Einzelfall überwinden: Angemessene Vorkehrungen gesetzlich verankern" erschienen
Die Monitoring-Stelle hat Positionen Nr. 5 zum Thema "Barrieren im Einzelfall überwinden: Angemessene Vorkehrungen gesetzlich verankern" veröffentlicht. Neben dem Text in gewohnter Sprache enthalten die "Positionen" stets eine Zusammenfassung in Leichter Sprache.

Dezember 2011
Tagungsdokumentation veröffentlicht
Zur Tagung "UN-Behindertenrechtskonvention: Deutschland auf dem Weg zur barrierefreien Gesellschaft?!" am 25. Oktober 2011 in Berlin haben die Veranstalter, die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit, einen ausführlichen Bericht erstellt.
Zum ausführlichen Tagungsbericht (PDF, 562 KB)
Dezember 2011
Barrierefreier Jahresbericht 2010 erschienen
Der Jahresbericht des Instituts für das Jahr 2010 ist im Dezember veröffentlicht worden. Das PDF ist barrierefrei, also mit Screenreadern lesbar.
25. Oktober 2011
Rückblick: Tagung "UN-Behindertenrechtskonvention: Deutschland auf dem Weg zur barrierefreien Gesellschaft?!"
"Deutschland auf dem Weg zur barrierefreien Gesellschaft!?" war der Titel der Tagung, die am 25. Oktober im Kleist-Haus in Berlin stattfand. Die Veranstaltung widmete sich der Frage, wie Barrieren in Deutschland abgebaut werden können, damit Menschen mit Behinderungen in Zukunft ebenso wie Nichtbehinderte am öffentlichen Leben teilhaben können. Dabei wurde deutlich, dass die Theorie der Praxis weit voraus ist: Seit 2009 fordert die UN-Behindertenrechtskonvention die Barrierefreiheit für alle Menschen. Sie verpflichtet die Staaten, Barrieren systematisch zu erfassen und abzubauen. Dennoch ist es noch lange nicht selbstverständlich, dass Menschen ungeachtet ihrer Beeinträchtigungen gleichberechtigt in Deutschland leben. Rund 150 Personen aus Politik, Wirtschaft, Verbänden und interessierter Öffentlichkeit nahmen vor Ort teil. Die gesamte Tagung wurde zudem live auf der Website des Instituts übertragen und dort über 600-mal aufgerufen. Zahlreiche Personen beteiligten sich an der Diskussion im Live-Chat. Veranstaltet wurde die Tagung vom Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit (BKB) und der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention. Bei der Ausgestaltung der Tagung wurde verstärkt auf Barrierefreiheit geachtet.
Video-Mitschnitte, Chat-Beiträge, Foto-Galerie, Kurzbericht, Transkription, Tagungsunterlagen, ausführliche Dokumentation, Pressemitteilung
18. Oktober 2011
Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention legt Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan vor
Anhörung im Bundestag am 17. Oktober 2011
Die Bundesregierung muss sich noch konsequenter als bisher für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einsetzen und ihren Nationalen Aktionsplan (NAP) diesbezüglich konkretisieren. Dies forderte die Mehrheit der Sachverständigen in der Öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, den 17. Oktober 2011.
Dr. Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention/Deutsches Institut für Menschenrechte, gab eine Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan der
Bundesregierung ab.
Stellungnahme der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention im Wortlaut
Materialien zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 17. Oktober 2011 - Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahme (PDF, 1,57 MB, nicht barrierferei)
11. Oktober 2011
Neu erschienen: Policy Paper "Gleiches Wahlrecht für alle? Menschen mit Behinderungen und das Wahlrecht in Deutschland"
Am 11. Oktober 2011 präsentierte die Monitoring-Stelle ihr Policy Paper "Gleiches Wahlrecht für alle? Menschen mit Behinderungen und das Wahlrecht in Deutschland".
Weitere Informationen zum Policy Paper
Interview mit Leander Palleit, Autor des Policy Papers
Oktober 2011
Beitrag von Valentin Aichele im Anwaltsblatt des Deutschen Anwaltvereins
Das Deutsche Institut für Menschenrechte startete im März 2011 eine Reihe mit Beiträgen im Anwaltsblatt des Deutschen Anwaltvereins. Die Beiträge des Instituts sollen Anwältinnen und Anwälten die Menschenrechte näher bringen, damit UN-Menschenrechtsverträge und die Europäische Menschenrechtskonvention zu einem festen Bestandteil in der anwaltlichen Arbeit werden. In der Ausgabe 10/2011 erschien der Beitrag von Valentin Aichele,
"Die UN-Behindertenrechtskonvention in der gerichtlichen Praxis" (PDF, 203 KB, nicht barrierefrei)
14. September 2011
Stellungnahme der europäischen Gruppe der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Gauer und andere ./. Frankreich (Beschwerde-Nr. 61521/08)
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat im Verbund mit anderen europäischen Nationalen Menschenrechtsinstitutionen am 16. August 2011 eine Stellungnahme beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht. In dem vor dem Straßburger Gerichtshof anhängigen Fall (Gauer und andere ./. Frankreich; Aktenzeichen: 61521/08) klagen fünf erwachsene Frauen mit geistiger Behinderung gegen den französischen Staat, weil ihnen in Frankreich ohne ihre freiwillige Zustimmung ihre Fruchtbarkeit genommen worden ist. Für Deutschland ist das Verfahren von Bedeutung, weil das deutsche Recht die Sterilisation behinderter erwachsener Frauen und Männer – wenn auch nur in engen Grenzen – ohne die freie und informierte Zustimmung der betroffenen Person zulässt.
Zur Stellungnahme
14. Juli 2011
UN-Behindertenrechtskonvention – neue Allianzen und gemeinsame Strategien sind notwendig
Eine breite Allianz von Behindertenverbänden und Selbsthilfeorganisationen will den Ersten deutschen Staatenbericht zur UN-Behindertenrechtskonvention kritisch begleiten. Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention lud Ende Juni 2011 zu einer Auftaktveranstaltung zur "Parallelberichterstattung" ein
120 Interessierte aus der Zivilgesellschaft waren am 30. Juni 2011 aus dem gesamten Bundesgebiet nach Berlin gekommen, um sich über die Möglichkeiten der sogenannten „Parallelberichterstattung“ zum Ersten deutschen Staatenbericht an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD-Ausschuss) zu informieren und ein gemeinsames Vorgehen abzustimmen. Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hatte zur Auftaktveranstaltung „Parallelberichterstattung an den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) anlässlich des 1. Staatenberichts der Bundesregierung“ geladen. Die Teilnehmenden trafen erste Verabredungen für die Gründung einer Allianz der Zivilgesellschaft (BRK-Allianz). Sie will mit einem gemeinsamen Bericht das Berichtsprüfungsverfahren für die Bundesrepublik begleiten.
Der Erste Staatenbericht der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wird voraussichtlich am 3. August 2011 im Bundeskabinett verabschiedet. Die Überprüfung dieses Berichtes erfolgt durch unabhängige Expertinnen und Experten des UN-Ausschusses. In seiner Prüfung berücksichtigt der Ausschuss neben den Staatenberichten auch Berichte von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die „parallel“ zum staatlichen Bericht eingereicht werden können, sowie Informationen von internationalen Organisationen und Nationalen Menschenrechtsinstitutionen.
„Neue Allianzen und gemeinsame Strategien innerhalb der Zivilgesellschaft sind nötig, um den Rechten von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Politik Gehör und den erforderlichen Stellenwert zu verschaffen. Deshalb begrüßen wir die Gründung der BRK-Allianz, die nicht mit einheitlicher, aber mit einer Stimme sprechen kann“, so Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle. „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist wohl auch in Deutschland noch kein Selbstläufer!“ Mit diesen Worten machte er die Notwendigkeit umfassender Maßnahmen zur Umsetzung dieses völkerrechtlich verbindlichen Vertrages deutlich. Mehr als zwei Jahre nach der Ratifikation und nach der vertiefenden Prüfung und Auseinandersetzung mit der Konvention werde der Handlungsbedarf deutlicher denn je.
Die Mängel des deutschen Staatenberichts faktenreich belegen
Michael Windfuhr, stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, nannte in seinem Vortrag die wichtigsten Kriterien für einen wirkungsvollen Parallelbericht an den CPRD-Ausschuss: Ein Parallelbericht müsse faktenreich die Mängel und Unzulänglichkeiten des deutschen Staatenberichtes belegen. Die Defizite der Umsetzung der BRK durch Deutschland sollten durch gut recherchierte Beiträge im Parallelbericht anschaulich nachgewiesen werden. Vergleiche sollten die Qualität der Umsetzung Punkt für Punkt präzise dokumentieren. Alternativen sollten leicht nachvollziehbar aufgelistet werden. „Da der Kontrollausschuss in Genf für die Prüfung für jedes Land – gleich wie viele Berichte dazu eingereicht worden sind - leider nur wenige Stunden Zeit hat, sind die Chancen für die Anliegen im Parallelbericht umso größer, je knapper und einleuchtend der Inhalt formuliert ist“, betonte Windfuhr.
Auch eine Deutsche, Theresia Degener, Professorin für Staats-, Verwaltungs- und Organisationsrecht sowie Disability Studies, gehört dem CPRD-Ausschuss als Mitglied an. Degener – selbst mit einer Behinderung geboren – ist eines von 18 unabhängigen Ausschussmitgliedern. 15 Mitglieder haben Behinderungen, drei sind nicht behindert. Die Ausschussmitglieder sind an der Berichtsprüfung im Verfahren gegen das eigene Land nicht beteiligt. Damit sind unabhängige Entscheidungen und die Objektivität der Arbeit des Ausschusses gewährleistet.
Auch Degener begrüßte den Zusammenschluss der behindertenpolitischen Organisationen zu einer Allianz. Dadurch werde der nationale Dialog über die Umsetzung der UN-BRK gefördert. „Dieser Dialog ist mindestens so wichtig wie der konstruktive Dialog in Genf zwischen unserem Ausschuss und den deutschen Regierungsvertretern“, betonte Degener.
Die von der Monitoring-Stelle veranstaltete Tagung vermittelte Kenntnisse über die Möglichkeiten, mit Parallelberichterstattung an den CPRD-Ausschuss eine raschere, buchstabengetreue und ihrem Geist entsprechende Umsetzung der BRK hierzulande zu erreichen. Damit hat die Monitoring-Stelle den Grundstein für eine koordinierte Parallelberichterstattung der nicht staatlichen Verbände und Selbsthilfeorganisationen der Menschen mit Behinderungen gelegt.
Im Auftrag des Deutschen Behindertenrats wird das NETZWERK ARTIKEL 3 - Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e. V. die Parallelberichterstattung der deutschen Zivilgesellschaft in Form einer „temporären Geschäftsstelle“ koordinieren. Daran können sich auch Organisationen beteiligen, die nicht Mitglied im Deutschen Behindertenrat sind.
Aktuell wird an einer Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Organisationen gearbeitet, die bei einem ersten Treffen am 13. Oktober weiter diskutiert werden soll. Nach dem ersten Entwurf will sich die Allianz nicht nur zur gemeinsamen Berichterstattung an den CRPD-Ausschuss zusammenfinden, sondern auch den alternativen Bericht Anfang 2013 auf Deutsch in Deutschland veröffentlichen. Damit soll in der hiesigen Umsetzungsdiskussion ein gewichtiger Impuls zur Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen gesetzt werden. Ferner ist die Einrichtung einer eigenen Website für die BRK-Allianz geplant.
Kontakt:
BRK-Allianz - Geschäftsstelle
c/o NETZWERK ARTIKEL 3 e. V.
Krantorweg 1, 13503 Berlin
E-Mail: brk.allianz@googlemail.com
19.-20. Mai 2011: Monitoring-Stelle besucht Schulen mit integrativem Bildungsangebot in Baden-Württemberg
Dr. Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, besuchte am 19. und 20. Mai 2011 fünf Schulen in Baden-Württemberg, die integrative Angebote für behinderte und nicht-behinderte Kinder und Jugendliche machen. Er folgte damit einer Einladung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg vom April 2010.
Die Monitoring-Stelle hat folgende Schulen in staatlicher wie nicht-staatlicher Trägerschaft exemplarisch ausgewählt:
- Torwiesenschule, Private Ev. Grundschule und Schule für Geistigbehinderte, Stuttgart
- Gebhardschule, Grund- und Werkrealschule mit Ganztagesbereich, Konstanz/Außenstelle der Regenbogenschule (Schule für Geistigbehinderte und Schule für Körperbehinderte), Konstanz
- Integrative Waldorfschule, Emmendingen
- Freie demokratische Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule Kapriole, Freiburg
- Nebenius-Realschule, Karlsruhe
Der Leiter der Monitoring-Stelle verfolgte mit den Besuchen das Ziel, die Praxis kennen zu lernen und in der Diskussion mit Schulleitungen, Schulträgern, Eltern, Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern die Bedeutung inklusiver Bildung (gemäß Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention) zu erörtern. Zudem sollte der Besuch dazu dienen, dem Dialog mit dem Kultusministerium in Stuttgart über die Verwirklichung eines "inklusiven Bildungssystems" in Baden-Württemberg neue Impulse zu geben.



