Allgemeine Informationen
Unter den Sonderverfahren (special procedures) versteht man vom Menschenrechtsrat eingesetzte Sonderberichterstatterinnen und Sonderberichterstatter, Arbeitsgruppen oder Sondergesandte zu Menschenrechtsthemen oder zu Ländern. Sie sollen dem Menschenrechtsrat unabhängige Analysen, Einschätzungen und Empfehlungen zum Schutz der Menschenrechte vorlegen, wobei allein der Rat mit seinen 47 Regierungsdelegationen die Befugnis hat zu entscheiden, wie nach der Berichterstattung weiter vorgegangen wird.
Liste der aktuellen Ländermandate:
Special Procedures assumed by the Human Rights Council: Country mandates
Liste der aktuellen Themenmandate:
Special Procedures assumed by the Human Rights Council: Thematic mandates
Berichte über Deutschland
Bericht des Sonderberichterstatters zum Recht auf Bildung, Prof. Dr. Vernor Munoz, über seinen Deutschlandbesuch im Februar 2006
Report of the Special Rapporteur on the right to education, Vernor Munoz - Mission to Germany 2006 (PDF, 100 KB, nicht barrierefrei)
Bericht des Sonderberichterstatters zu zeitgenössischen Formen des Rassismus, Githu Muigai, über seinen Deutschlandbesuch im Juni 2009
Bericht der UN-Arbeitsgruppe zu willkürlicher Haft (thematischer Sondermechanismus) über einen Deutschlandbesuch im September/Oktober 2011
Deutsches Institut für Menschenrechte:
Factsheet (März 2012)
Bericht der "UN-Arbeitsgruppe zu willkürlicher Haft" zu Deutschland (Word, 159 KB, nicht barrierefrei)



