Menschenrechtsrat
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat im März 2006 die Ablösung der Menschenrechtskommission durch den Menschenrechtsrat beschlossen, der im Juni 2006 das erste Mal tagte.
Der Menschenrechtsrat ist ein Nebenorgan der Generalversammlung. Er besteht aus 47 Mitgliedstaaten, die von der Generalversammlung mit absoluter Mehrheit (96 Stimmen) für drei Jahre gewählt werden: 13 Sitze für die afrikanischen, 13 für die asiatischen, 6 für die osteuropäischen, 8 für die lateinamerikanischen und karibischen und 7 für die westeuropäischen und anderen Staaten. Im Jahr 2011 wird geprüft, ob der Rat in ein Hauptorgan der Vereinten Nationen umgewandelt wird.
Neben seinen regulären Sitzungen hält der Menschenrechtsrat Sondersitzungen zu Themen und Ländersituationen ab und ernennt dazu Sonderberichterstatterinnen und Sonderberichterstatter. In einem Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahren wird regelmäßig die Menschenrechtssituation in allen 192 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen begutachtet. Darüber hinaus existiert ein vertrauliches Untersuchungsverfahren für Fälle systematischer Menschenrechtsverletzungen.
Der Rat hat einen beratenden Ausschuss einberufen, dessen 18 Mitglieder für drei Jahre gewählt werden. Aus Deutschland sitzt seit 2008 Dr. Wolfgang S. Heinz, Mitarbeiter des Deutschen Instituts für Menschenrechte, als Experte in dem Gremium.
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