Vereinte Nationen
Der Schutz der Menschenrechte ist schon in Artikel 1 der Charta der Vereinten Nationen von 1945 als eines ihrer Ziele festgelegt. Am 10. Dezember 1948 wurde dann die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als Resolution der Generalversammlung verabschiedet.
Die Grundlage des heutigen internationalen Menschenrechtsschutzes bilden die Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen. Dabei handelt es sich um rechtsverbindliche internationale Verträge, die inzwischen von der Mehrzahl der Staaten ratifiziert worden sind. Informationen und Dokumente über den Ratifikationsstand und die Umsetzung der Verträge in Deutschland finden Sie in der Rubrik Menschenrechtsabkommen.
Wichtigstes Gremium im Menschenrechtsschutz der Vereinten Nationen ist der Menschenrechtsrat, der im Juni 2006 die Menschenrechtskommission ablöste. In der Rubrik Menschenrechtsrat finden Sie unter anderem die Deutschland betreffenden Berichte in den Verfahren des Menschenrechtsrats.
Das Hochkommissariat für Menschenrechte mit Sitz in Genf ist für die Koordination der Menschenrechtsarbeit im System der Vereinten Nationen zuständig.




