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Europ. Menschenrechtskonvention und Gerichtshof für Menschenrechte

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Allgemein

Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention / EMRK)
Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms
vom 04.11.1950.
In Kraft getreten am 03.09.1953


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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Zur Überwachung der von den Vertragsparteien eingegangenen Verpflichtungen wurde 1998 durch das Protokoll Nr. 11 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als ständiger Gerichtshof in Straßburg eingerichtet. Er befaßt sich mit Individualbeschwerden nach Art. 34 und Staatenbeschwerden nach Art. 33 gegen einen Konventionsstaat.

European Court of Human Rights - ECHR (Offizielle Webseite)

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Informationen in deutscher Sprache)


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Entscheidungen des EGMR

HUDOC-Database (Datenbank - Entscheidungen des Gerichtshofs in englischer und französischer Sprache)

Fundstellenverzeichnis: Urteile und Entscheidungen des EGMR in deutscher Sprache  


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Überwachung des Vollzugs der Entscheidungen

Das Ministerkomitee des Europarats überwacht den Vollzug der Urteile des EGMR in den Mitgliedstaaten.

Execution of Judgements of the European Court of Human Rights


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Informationen zur Rechtsprechung

Informationsblätter zur Rechtsprechung des EGMR in deutscher Sprache
Seit September 2010 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auf seiner Website rund 30 thematische Informationsblätter veröffentlicht, die einen Überblick über seine Rechtsprechung zu einer Reihe von Fragestellungen geben und bisher nur in den offiziellen Sprachen des Europarats, Englisch und Französisch, verfügbar waren. Seit April 2012 sind die Informationen jetzt auch auf Deutsch abrufbar. Sie enthalten Kurzzusammenfassungen der wesentlichen Urteile zu Themen wie etwa Kinderrechte, die Situation der Roma, Religionsfreiheit, Kriegsdienstverweigerung, Fragen der sexuellen Orientierung, Haftbedingungen oder Umweltfragen. 


Literatur

Bücher und Aufsätze im Online-Katalog der Bibliothek des DIMR

Bibliothek des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Eine deutschsprachige Sammlung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erscheint seit 2008 im Engel-Verlag in einer mehrbändigen Ausgabe. Bereits veröffentlichte Bände stehen auch im Internet kostenfrei zur Verfügung. (Stand Juli 2011: Urteile bis Dezember 1989)
Deutschsprachige Sammlung - Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte


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Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention in Deutschland

Ratifizierung

Unterzeichnet durch die Bundesregierung am 04.11.1950.
Ratifizierung am 05.12.1952.
In Kraft getreten am 03.09.1953. BGBL 1952 II, 685 und BGBL 2002 II, 1054

Ratifikationsstand EMRK und Zusatzprotokolle

Verzeichnis der Erklärungen Deutschlands zu den Protokollen


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Zuständiges Ministerium

Die/der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen im Bundesministerium der Justiz vertritt die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Bundesministerium der Justiz


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Voraussetzung für eine Individualbeschwerde

Einzelpersonen können gegen einen Vertragsstaat der Konvention eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen.

"Der Gerichtshof kann von jeder natürlichen Person, nicht­staatlichen Organisation oder Personengruppe, die behauptet, durch eine der Hohen Vertragsparteien in einem der in dieser Konvention oder den Protokollen dazu anerkannten Rechte ver­letzt zu sein, mit einer Beschwerde befaßt werden" (EMRK, Artikel 34).

"Der Gerichtshof kann sich mit einer Angelegenheit erst nach Erschöpfung aller in­nerstaatlichen Rechtsbehelfe in Überein­stimmung mit den allgemein anerkannten Grundsätzen des Völker­rechts und nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung befassen" (EMRK, Artikel 35,1)

In Deutschland kann somit erst nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht werden.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Leitfaden zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen (PDF, 1,2 MB, nicht barrierefrei)

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Unterlagen für Personen, die sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden wollen (PDF, 606 KB, nicht barrierefrei)


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Entscheidungen und Urteile Deutschland betreffend

Rechtsprechungsberichte des Bundesjustizministerium

Das Ministerkomitee des Europarates überwacht den Vollzug der Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.
Datenbank: Current state of execution

Fundstellenverzeichnis: Urteile und Entscheidungen des EGMR in deutscher Sprache  


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