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Die Monitoring-Stelle am Institut für Menschen-Rechte

Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin
gibt es ein besonderes Büro.
Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle.
Monitoring ist Englisch und heißt:
beobachten und überwachen.
Das Büro gibt es seit 2009.

Das Büro prüft:
Wird die UN-Konvention
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
in Deutschland eingehalten. 

Was ist die UN-Konvention?

Die UN-Konvention ist ein wichtiger Vertrag.
In dem Vertrag steht:
Frauen, Männer und Kinder mit Behinderungen
dürfen nicht schlechter behandelt werden.
Sie haben die gleichen Rechte wie andere Menschen.
Überall auf der Welt. 

Behinderte Menschen sind wichtig.
Sie sollen ernst genommen werden.
Sie sollen überall mitreden können.
Wie alle anderen Menschen auch.

Deutschland hat den Vertrag unterschrieben.
Der Vertrag gilt seit März 2009 in Deutschland.
Deutschland muss sich an den Vertrag halten. 

Was will die Monitoring-Stelle?

Diese Sachen will die Monitoring-Stelle erreichen:

  • Behinderte Menschen sollen überall mitmachen können.
  • Behinderte Menschen sollen
    nicht schlechter behandelt werden
    als andere Menschen.
  • Sie sollen die gleichen Rechte haben. 

Was macht die Monitoring-Stelle?

Die Monitoring-Stelle überwacht:

  • Wird die UN-Konvention in Deutschland eingehalten.
  • Haben Menschen mit Behinderungen in Deutschland
    die gleichen Rechte wie alle anderen. 

Die Monitoring-Stelle gibt Tipps
an Politikerinnen und Politiker:

  • So können die Menschen-Rechte umgesetzt werden.
  • Das muss in Deutschland
    für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
    gemacht werden.

Die Monitoring-Stelle ist unabhängig
von Politikerinnen und Politikern.
Das heißt:
Die Monitoring-Stelle arbeitet nicht für die Parteien.

Die Monitoring-Stelle arbeitet auch
mit Vereinen für Menschen mit Behinderungen zusammen.
Diese Vereine sagen:

  • So geht es Menschen mit Behinderungen in Deutschland.
  • Das brauchen behinderte Menschen in Deutschland.

Die Monitoring-Stelle findet mehr
über die Menschen-Rechte
von behinderten Menschen in Deutschland heraus.
Sie macht Vorschläge,
wie man ihre Rechte verbessern kann. 

Die Monitoring-Stelle arbeitet
mit anderen Stellen zusammen.
Zum Beispiel mit dem Internationalen Ausschuss.
Das ist eine Gruppe von Menschen aus der ganzen Welt.

Auch diese Gruppe überprüft,
ob die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
in Deutschland eingehalten wird.
Das macht sie alle 4 Jahre. 

Die Monitoring-Stelle schreibt dafür einen Bericht.
Sie schreibt:

  • Wo haben Menschen mit Behinderungen
    in Deutschland die gleichen Rechte.
  • Und was muss noch besser werden in Deutschland.

Die Rechte von Menschen mit Behinderungen
werden oft nicht ernst genommen.
Behinderte Menschen können sich dagegen wehren.
Zum Beispiel können sie vor Gericht gehen und klagen,
wenn sich Menschen nicht an Gesetze halten.
Die Monitoring-Stelle gibt Tipps und Infos,
wie man das macht. 

Wer arbeitet in der Monitoring-Stelle?

Dr. Valentin Aichele
Das ist der Leiter der Monitoring-Stelle.
Er hat Recht studiert. 

 

Dr. Marianne Hirschberg
Sie hat Politik studiert.

 

Cathrin Kameni
Sie hat gelernt,
wie man Veranstaltungen organisiert. 

 

Ebru Kisa.
Sie hat gelernt,
wie man gut im Büro arbeitet.

Dr. Leander Palleit
Er hat Recht studiert. 

 

Ute Sonnenberg.
Sie hat Deutsch studiert.

Wie erreiche ich die Monitoring-Stelle?

Die Monitoring-Stelle ist in Berlin.

Das ist die Adresse:

Monitoring-Stelle zur UN-Behinderten-Rechts-Konvention
Deutsches Institut für Menschen-Rechte
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin

Telefon-Nummer: 0 30 – 25 93 59 450
Fax-Nummer: 0 30 – 25 93 59 459
E-Mail:
Monitoring-stelle@institut-fuer-menschenrechte.de  

Internet-Seite (in schwieriger Sprache):
www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/Monitoring-stelle.HTML 

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