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Aufgaben

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde im März 2001 auf Empfehlung des Deutschen Bundestages gegründet. Es informiert über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland und trägt zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen sowie zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte bei.

Seine Aufgaben sind insbesondere:

  • Information und Dokumentation
  • Forschung zur Qualifizierung der Menschenrechtsarbeit
  • Beratung von Politik und Gesellschaft
  • menschenrechtsbezogene Bildungsarbeit, wie z. B. das Erarbeiten von Lehrprogrammen für Berufsgruppen, Behörden und Schulen oder die Weiterbildung von Fachkräften der Entwicklungszusammenarbeit, Polizei und Militär
  • internationale Zusammenarbeit mit anderen nationalen Menschenrechtsinstitutionen und Menschenrechtseinrichtungen der Europäischen Union, des Europarats, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und der Vereinten Nationen
  • Förderung von Dialog und Zusammenarbeit über Menschenrechtsfragen in Deutschland.

Die Satzung des Instituts enthält eine detaillierte Aufgabenbeschreibung.

Das Handbuch Die Nationale Menschenrechtsinstitution. Eine Einführung gibt einen guten Überblick über Entwicklung, Struktur und Aufgaben von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen.

Bearbeitung von Einzelfällen

Wir möchten darauf hinweisen, dass das Deutsche Institut für Menschenrechte auf Grund der gesetzlichen Zuständigkeiten keine Rechtsauskünfte oder rechtlichen Ratschläge erteilt. Daher bitten wir um Verständnis, dass weder eine Bearbeitung von Einzelfällen noch eine individuelle Beratung durchgeführt werden kann.