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23.09.2009

Pressemitteilung: Deutsches Institut für Menschenrechte: Umsetzungsauftrag der UN-Behindertenrechtskonvention in Koalitionsvertrag aufnehmen

Berlin – Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat den Parteien vor der Bundestagswahl empfohlen, den Umsetzungsauftrag der UN-Behindertenrechtskonvention im Koalitionsvertrag aufzunehmen. "Die Konvention bildet eine verbindliche Grundlage für die Behindertenpolitik der zukünftigen Bundesregierung", sagte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, die im Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt ist, heute in Berlin. Die Rechte, die in ihr formuliert seien, verlangten ein entschiedenes Handeln auf der Ebene des Bundes. "Die Entwicklung einer nationalen Strategie ist dringend erforderlich", so Aichele. Überdies müsse das Thema Behinderung als Querschnittsaufgabe systematisch in alle Politikfelder einbezogen werden.

Behindertenpolitik dürfe nicht von der Konjunktur abhängig sein. "Die Verwirklichung der Menschenrechte ist keine Frage von guten oder schlechten Zeiten", erklärte Aichele weiter. "Die Finanzkrise darf in der nächsten Legislaturperiode keine Ausrede für die Zurückstellung des Umsetzungsauftrags sein."

Die Monitoring-Stelle empfiehlt weiterhin, in allen Bundesministerien "Focal Points", über den bestehenden "Focal Point" im Bundesministerium für Arbeit und Soziales hinaus, einzurichten. Mit "Focal Points" sind Stellen gemeint, die die Umsetzung der Konvention im jeweiligen Zuständigkeitsbereich anleiten und dafür nach außen wie innen rechenschaftspflichtig sind.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte, Berlin, wurde auf einstimmigen Beschluss des Deutschen Bundestages im März 2001 gegründet. 2008 wurde das Institut von Bundesrat und Bundestag mit der Einrichtung einer Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenkonvention beauftragt. Die Stelle hat ihre Arbeit im Mai 2009 aufgenommen. Die unabhängige Monitoring-Stelle trägt unter anderem durch Politikberatung, anwendungsorientierte Forschung, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung und zum Schutz der in der Konvention verankerten Rechte bei. Die Stelle formuliert Empfehlungen an die Akteure von Staat und Politik, etwa an die Gesetzgeber und Regierungen in Bund und Ländern und gibt Stellungnahmen zu menschenrechtlichen Fragestellungen ab.

Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Tel.: (030) 259 359 – 14, Mobil 0160 - 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de


Empfehlungen der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention an die zukünftige Bundesregierung und das Parlament

 

1. Umsetzungsauftrag im Koalitionsvertrag ausdrücklich aufnehmen

Die UN-Behindertenrechtskonvention (die "Konvention") ist für Deutschland im März 2009 in Kraft getreten. Sie gibt das Ziel vor, dass alle Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen von ihren Rechten Gebrauch machen können. Die Konvention setzt damit wichtige Impulse für den Umgang mit dem Thema Behinderung, etwa stärkt die sie das am "sozialen Modell" ausgerichtete Verständnis von Behinderung, die Forderung nach Inklusion behinderter Menschen, das Recht auf selbst bestimmte Lebensführung, die gleiche Anerkennung vor dem Recht, die Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, den Grundsatz der Gleichstellung sowie den Diskriminierungsschutz, insbesondere behinderter Frauen und Mädchen, die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von behinderten Menschen sowie die Akzeptanz von Behinderung als Teil der menschlichen Vielfalt. Die Konvention enthält damit mannigfaltige Herausforderungen für Deutschland, die politisches Handeln auf der Ebene des Bundes verlangen. Die Konvention bildet eine verbindliche Grundlage für die Behindertenpolitik der zukünftigen Bundesregierung.

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention empfiehlt, dass die koalierenden Parteien nach der Bundestagswahl 2009 den Umsetzungsauftrag der UN-Behindertenrechtskonvention in den Koalitionsvertrag ausdrücklich aufnehmen.

2. Nationale Strategie zur Umsetzung der Konvention entwickeln

Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, dass die systematische und kohärente Umsetzung menschenrechtlicher Übereinkommen begünstigt wird, wenn die staatlichen Organe planerisch und im engen Austausch mit den Betroffenen vorgehen. Die Diskussion über einen Nationalen Aktionsplan greift diese Idee auf. Für die Entwicklung und die Durchführung einer nationalen Strategie ist zentral, dass diese Prozesse transparent ablaufen und Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisationen einbezogen werden.

Die Monitoring-Stelle empfiehlt der Bundesregierung, unter Einbeziehung behindertenpolitischer Verbände und anderer Akteure der Zivilgesellschaft eine nationale Strategie zu entwickeln, die auf die volle Verwirklichung der in der Konvention anerkannten Rechte von Menschen mit Behinderungen gerichtet ist.

3. Die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Politik als Querschnittsaufgabe wahrzunehmen

Darüber hinaus ist immer wieder erkennbar, dass Behindertenpolitik auf sozialpolitische Fragen verkürzt wird, obwohl Behindertenpolitik alle Lebensbereiche betrifft.

Die Monitoring-Stelle empfiehlt den zukünftigen Fraktionen des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung, die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen als Querschnittsaufgabe der gesamten Politik zu begreifen und systematisch in alle Politikfelder einzubeziehen.

4. Behinderten Menschen und den sie vertretenden Organisationen Partizipationsmöglichkeiten eröffnen

Partizipation und Transparenz stehen für zwei Grundsätze, die Staaten bei der Umsetzung von menschenrechtlichen Übereinkommen zu beachten haben. Es geht nicht nur darum, politische Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen zu vermeiden. Vielmehr besteht das Ziel darin, Menschen mit Behinderungen in politischen Prozessen – nicht nur, aber vor allem in solchen, die sie betreffen – eine Stimme zu geben und ihre Interessen sichtbar werden zu lassen.

Die Monitoring-Stelle empfiehlt dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung, behinderten Menschen, einschließlich Kindern, über die sie vertretenden Organisationen regelmäßig Möglichkeiten zu eröffnen, an Anhörungen mitzuwirken und in allen politischen Prozessen aktiv einbezogen zu werden.

5. Kultur der Nichtdiskriminierung zugunsten behinderter Menschen ausbauen

Der wirksame Gebrauch der Rechte, gleichberechtigt mit anderen, ist das Kernstück der Konvention. Die Konvention stärkt deshalb den menschenrechtlichen Diskriminierungsschutz in allen Lebensbereichen. Ein besonderes Augenmerk legt sie dabei auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann, den Schutz von Frauen und Mädchen. Die Konvention entwickelt den Diskriminierungsschutz von behinderten Menschen mit Blick auf eine inklusive und barrierefreie Gesellschaft weiter und stuft die Verweigerung angemessener Vorkehrungen als Diskriminierung ein (angemessene Vorkehrungen sind individuell erforderliche Anpassungen von Gegebenheiten, um zu gewährleisten, dass diese Person ihr Recht gleichberechtigt mit anderen ausüben kann, beispielsweise die technische Umgestaltung eines Arbeitsplatzes). Die Konvention fordert überdies die Anerkennung der wertvollen – bestehenden und potentiellen – Beiträge ein, die Menschen mit Behinderungen für eine insgesamt positive Entwicklung und die innere Vielfalt der Gemeinschaft leisten. Ein Bewusstseinswandel in Deutschland hat in diesem Sinne begonnen, ist aber bei Weitem nicht abgeschlossen und soll nach der Konvention durch geeignete Maßnahmen unterstützt werden.

Die Monitoring-Stelle empfiehlt der Bundesregierung, den gesellschaftlichen Bewusstseinswandel aktiv zu fördern, wonach Behinderung als Bereicherung anerkannt und zugleich als Bestandteil einer menschlichen Gesellschaft wertgeschätzt wird.

6. Benennung weiterer "Focal Points" innerhalb der Bundesregierung

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird durch institutionelle Strukturen begünstigt. Die Konvention gibt diesbezüglich vor, dass eine oder mehrere Anlaufstellen ("Focal Points") innerhalb der Regierung zu bestimmen sind. Mit "Focal Points" sind Stellen gemeint, die die Umsetzung der Konvention im jeweiligen Zuständigkeitsbereich anleiten und dafür nach außen wie innen rechenschaftspflichtig sind.

Die Monitoring-Stelle empfiehlt einer neuen Bundesregierung, dass sie - über den bestehenden "Focal Point" im Bundesministerium für Arbeit und Soziales hinaus - in allen Bundesministerien "Focal Points" einrichtet.


Weitere Informationen zur Monitoring-Stelle:
Menüpunkt Monitoring-Stelle